Hallo,
ich schließe diesen Sommer meinen Bachelor für das Lehramt (Primarstufe und Sek I) mit den Fächern Musik und Englisch an der Leuphana Universität in Lüneburg ab. In den letzten Semestern meines Studiums sowie durch verschiedene Praktika und Jobs habe ich bemerkt, dass ich meinen weiteren Ausbildungsweg in die Richtung der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik lenken möchte.
Ich möchte gerne den Masterstudiengang für das Lehramt an Sonderschulen mit dem Schwerpunkt Sehen an der Uni Hamburg studieren.
Gibt es die Möglichkeit, Kurse aus dem Bachelor parallel zum Master nachzuholen? Ich habe schon einige Credits (vor allem während meines Erasmus-Auslandssemesters) in dem Bereich der Sonderpädagogik in meinem Studium belegt.
Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung von Ihnen bezüglich meiner Möglichkeiten auf den Masterstudienplatz.
Liebe Grüße, Mira Brodauf
Liebe Frau Brodauf,
für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entsprechen. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 6 entsprechen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Zum Nachweis des KMK-Lehramtstyps, der Fachdidaktik und der Schulpraktika können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Die Möglichkeit Leistungen aus dem Bachelor parallel zum Masterstudium nachzuholen, besteht an der Uni Hamburg nicht. Falls Sie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, aber diesen Masterstudiengang anstreben, müssten Sie vorab noch ein entsprechendes Bachelorstudium Lehramt für Sonderpädagogik absolvieren.
Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg für ein Bachelorstudium Lehramt für Sonderpädagogik angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
für die Lehramtsstudiengänge im Master of Education an der UHH gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie einen einschlägigen Bachelorlehramtsstudiengang studiert haben. Einschlägig ist ein Bachelorlehramtsstudiengang mit der gleichen Fächerkombination. Zudem muss der Bachelorlehramtsstudiengang den ländergemeinsamen Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Lehramtsstudiengänge entsprechen. Neben dem passenden Lehramtstyp und Kenntnissen in zwei Unterrichtsfächern sind auch Leistungspunkte im Bereich Fachdidaktik und Schulpraktika nachzuweisen. Wenn Sie den Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik an der Uni Hamburg studieren möchten, muss Ihr Bachelorstudium ebenfalls dem KMK-Lehramtstyp 6 entsprechen.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung finden Sie unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rgang.html und unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... t-med.html.
Zum Nachweis des KMK-Lehramtstyps, der Fachdidaktik und der Schulpraktika können Sie gerne auch unsere Vorlage für Ihre Hochschule nutzen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf.
Die Möglichkeit Leistungen aus dem Bachelor parallel zum Masterstudium nachzuholen, besteht an der Uni Hamburg nicht. Falls Sie die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, aber diesen Masterstudiengang anstreben, müssten Sie vorab noch ein entsprechendes Bachelorstudium Lehramt für Sonderpädagogik absolvieren.
Wenn Sie diesen Weg gehen möchten, können Ihnen aber Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg für ein Bachelorstudium Lehramt für Sonderpädagogik angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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