Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich bereits für den Master International Business and Sustainability beworben. Nun muss ich bis 31. Mai den Englischnachweis einreichen. Da ich mich im Moment im Ausland befinde (und auch hier den IELTS antreten werde) ist das Übersenden des originalen Sprachnachweises nach Deutschland sehr teuer. Allerdings gibt es für den IELTS ein online Test Report Form (TRF) der für Universitäten freigeschaltet werden kann, damit diese die Ergebnisse online verifizieren können. Die Universität Hamburg ist in diesem System auch registriert. Muss ich bis Ende Mai wirklich das Original schicken oder kann der IELTS von Ihnen auch online geprüft werden.
Die Studienkoordination des Masters konnte mir hier keine eindeutige Antwort geben. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Juliane Schindler
Liebe Frau Schindler,
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf den Englischnachweis bezieht, den Sie im Falle einer Zulassung zur Einschreibung an der Uni Hamburg einreichen müssen (vgl. S.2 der Bewerbungsinformationen für den Studiengang: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... /mibas.pdf)
In diesem Fall ist die Frist zum Einreichen des Nachweises nicht der 31.05., sondern der 23.05., sofern Sie im Hauptverfahren zugelassen werden. Weiterhin ist der Englischnachweis nicht das einzige Dokument, das Sie zur Einschreibung einreichen müssen. Sie müssen auch den ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag (Sie erhalten diesen mit Ihrem Zulassungsbescheid) sowie weitere Nachweise (siehe diese Checkliste) einreichen. Daher werden Sie ohnehin Dokumente aus dem Ausland an die Uni Hamburg schicken müssen, da der Immatrikulationsantrag von Ihnen persönlich unterschrieben sein muss. Zwar können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen, diesen für Sie zu unterschreiben - in diesem Fall müssten Sie aber eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht an die Person schicken, die Sie bevollmächtigen möchten.
Sollte ich Sie bezüglich der gemeinten Frist missverstanden haben, melden Sie sich gern noch einmal. Sollte sich Ihre Frage durch meine Hinweise nicht erübrigt haben, melden sie sich ebenfalls gern noch einmal, dann bringe ich in Erfahrung, ob Ihr Sprachnachweis online überprüft werden kann und was Sie dazu ggf. veranlassen müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frage auf den Englischnachweis bezieht, den Sie im Falle einer Zulassung zur Einschreibung an der Uni Hamburg einreichen müssen (vgl. S.2 der Bewerbungsinformationen für den Studiengang: https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... /mibas.pdf)
In diesem Fall ist die Frist zum Einreichen des Nachweises nicht der 31.05., sondern der 23.05., sofern Sie im Hauptverfahren zugelassen werden. Weiterhin ist der Englischnachweis nicht das einzige Dokument, das Sie zur Einschreibung einreichen müssen. Sie müssen auch den ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsantrag (Sie erhalten diesen mit Ihrem Zulassungsbescheid) sowie weitere Nachweise (siehe diese Checkliste) einreichen. Daher werden Sie ohnehin Dokumente aus dem Ausland an die Uni Hamburg schicken müssen, da der Immatrikulationsantrag von Ihnen persönlich unterschrieben sein muss. Zwar können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen, diesen für Sie zu unterschreiben - in diesem Fall müssten Sie aber eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht an die Person schicken, die Sie bevollmächtigen möchten.
Sollte ich Sie bezüglich der gemeinten Frist missverstanden haben, melden Sie sich gern noch einmal. Sollte sich Ihre Frage durch meine Hinweise nicht erübrigt haben, melden sie sich ebenfalls gern noch einmal, dann bringe ich in Erfahrung, ob Ihr Sprachnachweis online überprüft werden kann und was Sie dazu ggf. veranlassen müssen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Ich war davon ausgegangen, dass ich den Nachweis bis 31. Mai nachreichen kann, da mir gesagt wurde die Frist wäre "Ende Mai". Das habe ich wohl missverstanden. Könnten sie trotzdem in Erfahrung bringen ob der Sprachnachweis online überprüft werden kann? Da ich erst dieses Wochenende den IELTS antrete wird es ziemlich knapp den Nachweis beglaubigen zu lassen und nach Deutschland zu schicken (im Falle einer Zulassung).
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße,
Juliane Schindler
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Ich war davon ausgegangen, dass ich den Nachweis bis 31. Mai nachreichen kann, da mir gesagt wurde die Frist wäre "Ende Mai". Das habe ich wohl missverstanden. Könnten sie trotzdem in Erfahrung bringen ob der Sprachnachweis online überprüft werden kann? Da ich erst dieses Wochenende den IELTS antrete wird es ziemlich knapp den Nachweis beglaubigen zu lassen und nach Deutschland zu schicken (im Falle einer Zulassung).
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße,
Juliane Schindler
Liebe Frau Schindler,
Online-Verifikationen werden von der Uni Hamburg nicht durchgeführt - Sie müssen also eine Kopie Ihres Sprachnachweises einreichen. Um die Frist zu wahren, können Sie aber zunächst eine einfache unbeglaubigte Kopie einreichen und die beglaubigte Version zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Online-Verifikationen werden von der Uni Hamburg nicht durchgeführt - Sie müssen also eine Kopie Ihres Sprachnachweises einreichen. Um die Frist zu wahren, können Sie aber zunächst eine einfache unbeglaubigte Kopie einreichen und die beglaubigte Version zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg