Exmatrikulation trotz fehlendem Praktikum?
Verfasst: So 6. Mai 2018, 03:54
Hallo,
mich beschäftigt gerade Folgendes: Ich werde meine Masterarbeit (Psychologie) voraussichtlich im Februar/März 2019 abgeben und hätte zu dem Zeitpunkt vermutlich auch alle anderen Prüfungsleistungen erbracht. Normalerweise würde ich damit, wenn ich es richtig verstanden habe, bis zum 31.3.19 automatisch exmatrikuliert werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich noch keinen Praktikumsnachweis erbracht habe bzw. mein Pflichtpraktikum ins neue Semester reichen würde? Würde ich dann einfach noch ein oder mehrere Monate immatrikuliert bleiben und mit Beendigung des Praktikums einen Antrag auf Exmatrikulation während des laufenden Semesters stellen? Müsste ich für dieses angefangene Semester den vollen Semesterbeitrag zahlen? Und würde dieses angefangene Semester als weiteres Fachsemester gerechnet und so auch im Abschlusszeugnis stehen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
MfG
Linda
mich beschäftigt gerade Folgendes: Ich werde meine Masterarbeit (Psychologie) voraussichtlich im Februar/März 2019 abgeben und hätte zu dem Zeitpunkt vermutlich auch alle anderen Prüfungsleistungen erbracht. Normalerweise würde ich damit, wenn ich es richtig verstanden habe, bis zum 31.3.19 automatisch exmatrikuliert werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich noch keinen Praktikumsnachweis erbracht habe bzw. mein Pflichtpraktikum ins neue Semester reichen würde? Würde ich dann einfach noch ein oder mehrere Monate immatrikuliert bleiben und mit Beendigung des Praktikums einen Antrag auf Exmatrikulation während des laufenden Semesters stellen? Müsste ich für dieses angefangene Semester den vollen Semesterbeitrag zahlen? Und würde dieses angefangene Semester als weiteres Fachsemester gerechnet und so auch im Abschlusszeugnis stehen?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
MfG
Linda