Exmatrikulation/Rückmeldung nach Verteidigung
Verfasst: Mi 9. Mai 2018, 07:40
Liebes Campus-Center-Team,
ich habe im Laufe des letzten Semesters meine Dissertation verteidigt. Die Veröffentlichung steht noch aus.
Bislang hatte ich die Promotionsordnung so verstanden, dass nach Ablegen der letzten Prüfung (also der Verteidigung) das Promotionsstudium endet.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich wegen fehlender Rückmeldung zum Semesterende exmatrikuliert wurde. Kann ich dies auf sich beruhen lassen oder besteht hier Handlungsbedarf? Sprich: Muss ich eingeschrieben bleiben bis zur Veröffentlichung (laut Promotionsbüro nicht)? Muss ich im Campus-Center mein Zeugnis vorlegen und damit noch einmal melden, dass ich mein Studium beendet habe? Oder reicht es nun aus, dass ich jetzt zum Semesterende exmatrikuliert wurde?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße.
ich habe im Laufe des letzten Semesters meine Dissertation verteidigt. Die Veröffentlichung steht noch aus.
Bislang hatte ich die Promotionsordnung so verstanden, dass nach Ablegen der letzten Prüfung (also der Verteidigung) das Promotionsstudium endet.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich wegen fehlender Rückmeldung zum Semesterende exmatrikuliert wurde. Kann ich dies auf sich beruhen lassen oder besteht hier Handlungsbedarf? Sprich: Muss ich eingeschrieben bleiben bis zur Veröffentlichung (laut Promotionsbüro nicht)? Muss ich im Campus-Center mein Zeugnis vorlegen und damit noch einmal melden, dass ich mein Studium beendet habe? Oder reicht es nun aus, dass ich jetzt zum Semesterende exmatrikuliert wurde?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße.