Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich mich für das berufliche Lehramtstudium mit der Fachrichtung Gesundheitswissenschaften bewerben.
Da ich die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen meines Erststudiums an einer Fachhochschule erworben habe, stellt sich nun die Frage, ob ich die Gesamtnote meines BA-Abschlusses in der Online-Bewerbung als Abschlussnote eintragen muss?
Bei der Online-Bewerbung, kann ich diesen Abschluss unter der Bezeichnung "allgemeine Hochschulzugangsberechtigung" 'laufen' lassen?
Muss ich bezüglich meiner allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung weitere Besonderheiten beachten, die die Bewerbung betreffen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Bertels
Lieber Herr Bertels,
In der Online-Bewerbung läuft ein Bachelorabschluss unter "Sonstige Studienberechtigung". Sie geben die Gesamtnote Ihres Bachelorabschlusses an.
Besonderheiten sind nicht zu beachten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Online-Bewerbung läuft ein Bachelorabschluss unter "Sonstige Studienberechtigung". Sie geben die Gesamtnote Ihres Bachelorabschlusses an.
Besonderheiten sind nicht zu beachten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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