Bearbeitet Einzureichende Unterlagen Immatrikulation
Guten Tag,
zur Zeit bereite ich die Dokumente für die Immatrikulation für den MIBAS vor. Ich habe mein Bachelorzeugnis noch nicht erhalten und bei der Bewerbung ein transcript of records eingereicht, um auch mein Vorwissen in BWL zu beweisen. Reiche ich dann anstatt des Bachelorzeugnisses erst einmal eine beglaubigte Kopie meines transcript of records ein? Zudem habe ich eine Bestätigung des Prüfungsamtes bei der Bewerbung eingereicht, dass ich meinen Abschluss vor Beginn des Wintersemesters machen werde. Soll auch diese Bestätigung als beglaubigte Kopie eingereicht werden?
In Relation zur Beglaubigung, ist es auch möglich, die Beglaubigung von einer Schule zu erhalten, die jedoch besagte Zeugnisse und Dokumente nicht ausgestellt hat?
Viele Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort!
Re: Einzureichende Unterlagen Immatrikulation
Liebe Theresa,

Zur Immatrikulation sind keine beglaubigten Kopien des Transcripts und der Bescheinigung des Prüfungsamts über den bevorstehenden Abschluss erforderlich - diese wurden nur für die Bewerbung in einfacher Kopie benötigt. Sie müssen zur Immatrikulation lediglich eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses einreichen. Wenn Sie Ihr Zeugnis jetzt noch nicht haben, können Sie die beglaubigte Kopie aber auch bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.03.2019) nachreichen.

Beglaubigungen von Schulen werden nur dann akzeptiert, wenn es sich um die Schule handelt, die die betreffenden Zeugnisse ausgestellt hat.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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