Ich möchte bei der Bewerbung zum BA Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients (SP Islamwissenschaft) am AAI frühere Studienleistungen anerkennen lassen, um den Studienaufwand (für das Nebenfach) zu verringern. Dabei kommen zwei Fächer aus dem naturwissenschaftlichen Bereich infrage, bei dem einen Fach, das an der UHH nicht zulassungsbeschränkt ist, liegt ein bestandenes Vordiplomzeugnis (Note "sehr gut") vor, im anderen Fach, das an der UHH zulassungsbeschränkt ist, ein Diplomzeugnis mit der Gesamtnote "gut", beide von vor etwa 20 Jahren.
Nun ist die Frage, inwiefern diese Leistungsnachweise bei den Prüfungsausschüssen des jeweiligen Fachbereichs an der UHH anerkannt werden können. Meine diesbezüglichen Fragen bei den beiden infrage kommenden Fachbereichen haben bisher kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht.
Wenn ich die jeweiligen Kontaktpersonen richtig verstanden habe (Beratung teilweise leider unter nicht von mir verursachtem Zeitdruck usw.), scheint der Grund dafür vor allem zu sein, dass mir die "Scheine" des damaligen Studiums (derzeit) nicht mehr vorliegen (entweder nicht auffindbar oder gar verlustig gegangen, das ist mir zur Zeit selbst nicht klar und kann nur mit sehr hohem Aufwand: Reisen an früheren Wohnort/Eltern und "Unterlagen und Wohnung komplett auf den Kopf stellen" festgestellt werden), zur Anerkennung als LP und Bewertung aber Noten für einzelne Module vergeben werden müssen (oder sollen?).
Die Scheine des damaligen Studiums waren in beiden Fächern sowieso sämtlich unbenotet. Die einzigen Noten, die überhaupt jemals vorlagen und die ich durch die Prüfungszeugnisse auch belegen kann, sind die in den Prüfungszeugnissen eingetragen Noten, die grob nach Gebieten aufgegliedert sind, aber nicht nach etwas, das der feineren Aufgliederung der heutigen Module entspricht.
Anhand der damaligen und heutigen Prüfungsverordnungen und Studienpläne lässt sich allerdings eine ungefähre Zuordnung treffen, wobei dann das Sachgebiet je einer Prüfungsnote jeweils in etwa mehreren Modulen entspricht. Ich denke also, dass sich bei einem konkreten Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen möglicherweise eine Möglichkeit finden lässt, aus den jeweils 4 Noten des Vordiplomzeugnisses bzw. des Diplomzeugnis ein paar benotete Module kondensieren lassen, mit denen dann die Studienleistungen des Nebenfachs zum BA-Studium als erbracht und benotet gelten können. Dies erscheint mir jedoch nicht sicher. Ich muss die Nebenfachauswahl zum BA im momentanen Stand also mit einer Unsicherheit treffen und priorisieren.
Nun frage ich mich:
1) Kann ich, ohne bis zur Modulebene ins Detail gehen zu müssen, damit rechnen, dass ein benotetes Vordiplomsprüfungszeugnis bzw. ein benotetes Diplomprüfungszeugnis "regelmäßig" als vollständig erbrachte Studienleistung für das entsprechende Nebenfach anerkannt werden wird? Immerhin handelt es sich um ein abgeschlossenes Grundstudium (2 Jahre Regelstudienzeit) bzw. Hauptstudium (5 Jahre Regelstudienzeit), und ich möchte ja nur deren Anerkennung als Nebenfach mit 45 LP zum BA. Muss das tatsächlich bis ins letzte Moduldetail geklärt werden, oder ist eine (pauschalere) Anerkennung als komplett erbrachte Nebenfachleistung anhand nur des jeweiligen (Vor)Diplomprüfungszeugnisses möglich bzw. erwartbar?
2) Für welches Nebenfach ich mich anerkennungsstrategisch am besten bewerben sollte. Die Note des Vordiplomprüfungszeugnisses in FachA ist besser als die Note des Diplomprüfungszeugnisses von FachB, jedoch ist an der UHH FachA zulassungsfrei, FachB jedoch zulassungsbeschränkt. Lieber sind mir für ein Anerkennungsverfahren natürlich die besseren Noten des Vordiplomprüfungszeugnisses von FachA, aber wenn eine solche Anerkennung der Prüfungsleistungen in FachA nicht gelingen sollte, würde ich versuchen, die Noten des Diplomprüfungszeugnisses in FachB anerkennen zu lassen, um den Studienaufwand des Nebenfachs dennoch zu reduzieren. Für das zulassungsbeschränkte FachB könnte ich mich jedoch erst in einem Jahr wieder bewerben.
Welche Strategie empfehlen Sie und warum?