Muss die zur Immatrikulation einzureichende Exmatrikulationsbescheinigung einer früheren Hochschule beglaubigt eingereicht werden, oder reicht die Einreichung einer einfachen Kopie?
Lieber Peer,
Die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht beglaubigt sein - eine einfache Kopie reicht hier aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht beglaubigt sein - eine einfache Kopie reicht hier aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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