Bearbeitet Beglaubigung von Exmatrikulationsbescheinigung notwendig?
Muss die zur Immatrikulation einzureichende Exmatrikulationsbescheinigung einer früheren Hochschule beglaubigt eingereicht werden, oder reicht die Einreichung einer einfachen Kopie?
Re: Beglaubigung von Exmatrikulationsbescheinigung notwendig
Lieber Peer,

Die Exmatrikulationsbescheinigung muss nicht beglaubigt sein - eine einfache Kopie reicht hier aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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