Bearbeitet Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Liebes Campus-Center-Team und andere,

ich studiere derzeit im 4. Semester (Master of Education) Lehramt an Gym. mit den Fächern Mathematik und Biologie. Ich werde mindestens noch ein fünftes und ggf. noch ein sechstes Semester benötigen, um dieses Studium abzuschließen (das ist derzeit noch offen). Nach diesem Studium würde ich gerne Mathematik weiterstudieren (Bachelor of Science) und habe dafür schon den Großteil an Modulen bestanden durch mein bisheriges Studium. Um möglichst wenig Zeit dafür zu verlieren, würde ich mich gerne bereits zum kommenden Wintersemester auf dieses BSc-Mathematik-Studium bewerben, insb. da ich kaum noch Kurse im MEd-Studium zu absolvieren habe.
Zu meiner Frage: Was genau gilt es dafür zu beachten? Muss ich dafür ein Doppelstudium beantragen? Auf dem Info-Blatt dazu steht, dass dies bei einer Überlappung in der Abschlussphase des vorherigen Studiums nicht nötig ist, allerdings weiß ich noch nicht sicher, ob ich alle Leistungen bis zum Ende des WiSe 2018/19 eingetragen kriege bzw. absoliert habe. Dann würde ich den Studienplatz wieder rückwirkend verlieren, sofern ich kein Doppelstudium beantragt habe, oder?

Liebe Grüße
Niclas Confurius
Re: Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Lieber Herr Confurius,

Die Regel zur Überlappung ohne Antrag auf ein Doppelstudium gilt nur bis zu einem Semester. Bei einer voraussichtlich längeren Überschneidung beider Studiengänge müssten Sie daher in der Tat bei der Bewerbung für den zweiten Studiengang ein Doppelstudium beantragen. Wenn Sie das nicht tun und die Überschneidung länger dauert, müssen Sie am Ende des ersten Semesters der Überschneidung entscheiden, für welchen der beiden Studiengänge Sie immatrikuliert bleiben möchten.

Ich würde Ihnen also empfehlen, entweder zur Sicherheit ein Doppelstudium zu beantragen (was allerdings aufwändig ist und nicht mit Sicherheit genehmigt wird) oder Ihr Masterstudium so zu planen, dass Sie mit einem Semester Überlappung auskommen. Letzteres scheint mir der praktikablere Weg zu sein, ob eine solche Planung möglich ist, können Sie aber letztlich besser beurteilen. Hierzu sollten Sie sich selbst gut einschätzen und vor allem frühzeitig mit Dozent/innen sprechen, um sicher zu stellen, dass die Planung nicht an zu spät eingetragenen Noten scheitert. Sobald alle Noten eingetragen sind und Ihr Zeugnis beantragt ist, müssen Sie für das Masterstudium nicht mehr immatrikuliert sein - die Zeit für die Zeugniserstellung müssen Sie also nicht einplanen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich hätte noch zwei weitere Fragen dazu:

1. Ich habe mal gehört, dass es eine maximale Anzahl von 30 LP gibt, die ich im "auslaufenden" Studiengang (Master of Ed.) offen haben darf für das überlappende Semester? Stimmt dies - also gibt es solch ein LP-Maximum? Es kann derzeit sein, dass ich noch 35 LP offen hätte für das nächste Semester, allerdings wäre ich mir sicher, dass dieser Umfang kein Problem wäre (da viele Leistungen bereits schon vorher erbracht werden/wurden, d.h. der Arbeitsaufwand dafür fällt nicht komplett in das nächste Semester).

2. Wenn ich mich zu kommendem Semester für B.Sc. Mathematik bewerbe und es nicht schaffen sollte, zum Schluss des Semesters (31.03.19) alle Leistungen rechtzeitig eingetragen zu kriegen, kann ich mich dann im Jahr darauf wieder ganz problemlos erneut auf dieses Studium bewerben? Besonders vor dem Hintergrund, dass ich mich für ein höcheres Fachsemester bewerben würde (stehe da bereits mit dem Studienbüro Mathematik in Kontakt) und mir einige Kurse anrechnen würde.

Liebe Grüße
Niclas Confurius
Re: Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Lieber Herr Confurius,

Wenn Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben und planen, ein Semester parallel in beiden Studiengängen eingeschrieben zu sein, müssen Sie bei der Immatrikulation eine selbst verfasste formlose Bestätigung darüber einreichen, dass sich das erste Studium in der Abschlussphase befindet. Für die Bachelorstudiengänge ist ein Kriterium dafür, dass die Abschlussphase vorliegt, dass schon 150 LP erworben wurden - daher schließen Sie vermutlich auf die 30 Leistungspunkte. Sie müssen dafür aber keine formalen Nachweis einreichen, daher stellt es kein Problem dar, wenn Ihnen noch 35 LP fehlen. Sie sollten aber gut einschätzen, ob es dem Fall wirklich realistisch ist, dass Sie Ihr erstes Studium im Wintersemester 2018/19 abschließen.

Eine erneute Bewerbung für den Studiengang B.Sc. Mathematik sollte kein Problem darstellen, da für diesen Studiengang in der Regel Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Problemtisch wäre es allerdings, wenn Sie sich für das 1. Fachsemester neu bewerben wollten, weil dies ausgeschlossen ist, wenn Sie in einem Studiengang bereits einmal eingeschrieben waren. Wichtig ist also, dass Sie über für den Studiengang B.Sc. Mathematik anrechenbare Leistungen verfügen, da diese für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester erforderlich sind. Wenn Sie bereits das Lehramt an Gymnasien mit dem Unterrichtsfach Mathematik absolviert haben, sehe ich hier aber keine Probleme.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Vielen Dank für die Antwort!

Nur um abschließend sicher zu gehen: Es genügt, dass ich selbst informell /formlos bestätige, dass sich mein Studium in der Abschlussphase befindet? Das bedeutet auch, dass ich meine Masterarbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht (!) angemeldet haben muss? Wie es derzeit aussieht, würde ich es wohl schaffen, bis Ende März 2019 alle Noten aus dem Master eingetragen zu haben - jedoch kann/ will ich meine Masterarbeit erst in 1-2 Monaten anmelden. Diese informelle Bescheinigung reiche ich dann erst zur Annahme des Platzes ein - oder ist diese bereits zur Bewerbung selbst nötig?

Liebe Grüße und noch einmal vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten
Niclas Confurius
Re: Überlappendes Zweitstudium / Doppelstudium
Lieber Herr Confurius,

Das haben Sie alles richtig verstanden. Eine informelle Bestätigung über die Abschlussphase reicht aus - Ihre Masterarbeit muss nicht angemeldet sein. Die Bestätigung reichen Sie zur Einschreibung ein, nicht zur Bewerbung.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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