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Zulassung zum Maste Human Resource Management/Personalpolitik

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 13:59
von _Franziska_
Guten Tag,

ich studiere zur Zeit im vierten Semester Bildungswissenschaft und Psychologie an der Otto-von-Guericke Universität in Magdeburg.
Im Anschluss an den Bachelor interessiere ich mehr sehr für den oben genannten Studiengang an Ihrer Universität.

In den Zugangsvoraussetzungen steht: "Interdisziplinäre Qualifikation durch den erfolgreichen Abschlusses von Lehrveranstaltungen in den Bereichen Personal, Arbeitsrecht und Methoden empirischer Sozialforschung/Statistik."
Ich kann durch meine Schwerpunkte sowohl den Bereich des Personals, als auch den der empirischen Statistik und Sozialforschung abdecken, habe jedoch keine Module, welche sich direkt auf das Arbeitsrecht beziehen.

Wäre eine Zulassung trotz dessen möglich? Eventuell auch durch den Ausgleich der Lehrveranstaltungen durch die ebenfalls erforderliche Berufserfahrung?

Vielen Danke!

Mit freundlichen Grüßen,

Franziska Rahe

Re: Zulassung zum Maste Human Resource Management/Personalpolitik

Verfasst: Mo 28. Mai 2018, 15:42
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Rahe,

Genauer lauten die Zugangsvoraussetzungen, dass Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 25 Leistungspunkten in den Bereichen
• Personal (mindestens fünf Leistungspunkte)
• Arbeitsrecht (mindestens fünf Leistungspunkte)
• Methoden empirischer Sozialforschung/Statistik (mindestens fünf Leistungspunkte)
erfolgreich abgeschlossen haben müssen.
Maximal fünf der 25 Leistungspunkte in einem der Bereiche können allerdings bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden. Die Leistungspunkte der Bachelorarbeit werden ebenfalls berücksichtigt, wenn die Abschlussarbeit in einem Personal-Thema verfasst wurde. (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studiengaenge/HRM.pdf)

Eine Möglichkeit für Sie wäre es also, ein Bachelorarbeitsthema aus dem Gebiet des Arbeitsrechts zu wählen, wenn dies in Ihrem gegenwärtigen Studium möglich ist und Sie die Bachelorarbeit noch nicht begonnen haben, wovon ich ausgehe, da Sie schreiben, dass Sie im 4. Fachsemester sind. Ggf. haben Sie in Ihrem jetzigen Studium auch einen freien "Studium generale"-Bereich, in dem Sie entsprechende Leistungspunkte erbringen können?

Sollte der Erwerb von Leistungspunkten aus dem Bereich des Arbeitsrechts in Ihrem gegenwärtigen Studium gar nicht möglich sein, könnten Sie sich auch noch einmal am Fachbereich Sozialökonomie der Uni Hamburg erkundigen, ob der Erwerb der fünf fehlenden Leistungspunkte auch noch parallel im ersten Mastersemester an der Uni Hamburg durch den Besuch eines entsprechenden Moduls möglich ist, da laut oben geschilderter Regelung fünf Leistungspunkte bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden können. Entsprechende Kontaktdaten zum Fachbereich finden Sie am Ende der oben verlinkten Bewerbungsinformationen zum Studiengang.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Zulassung zum Maste Human Resource Management/Personalpolitik

Verfasst: Do 4. Okt 2018, 09:21
von _Franziska_
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort!
Ich absolviere zurzeit ein Auslandsdemester in Polen und bin hier auf den Kurs “company law“ gestoßen.
Sie sprechen in Ihrer Antwort von Arbeitsrecht. Company law bezieht sich zwar nicht direkt auf die Arbeit im eigentlichen Sinne, weist jedoch auch Parallelen auf.
Können Sie mir sagen, ob eine Anrechnung in diesem Fall möglich wäre?

Viele Grüße,

Franziska Rahe

Re: Zulassung zum Maste Human Resource Management/Personalpolitik

Verfasst: Do 4. Okt 2018, 19:51
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Rahe,

das kann ich leider nicht beantworten, da die Entscheidung darüber ob bestimmte Leistungen in Hinsicht auf die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ausreichen, vom Fachbereich Sozialökonomie getroffen wird, der das Auswahlverfahren für den Studiengang HRM verantwortet. Daher müssen Sie diese Frage an den Fachbereich richten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling