Sehr geehrte Damen und Herren,
nach reiflicher Überlegung habe ich mich nun um einen Studienplatz im Bereich Rechtswissenschaften beworben.
Kollegen machten mich nun darauf aufmerksam, dass ich vielleicht das Studium vorerst als Teilzeitstudium beginnen sollte, damit ich vorerst etwas mehr Zeit hätte, mich an den Studienalltag und die neuen Herausforderungen zu gewöhnen.
Im Bereich Rechtswissenschaften ist ein Teilzeitstudium möglich.
Weiter heißt es dann, man müsse dies entsprechend begründen. Würden hier der Nachweiss der Schwerbehinderung ( 60 % + "G" ) und der Nachweiss der unbefristeten EU Rente ausreichen, oder müsste ich zusätzlich noch ein Ärztliches Attest einreichen ?
Herzlichen Dank für Ihre Rückantwort !
Beste Grüße
Motawa10