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Wartesemester und Fernuni

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 17:27
von thorgejess
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für ein Studium an Ihrer Hochschule.

Ich hätte hierzu ein paar kurze Fragen.

Ich habe mein Abitur 2013 gemacht und bin dann nach meinem USA Studium ( Business Administration - ohne Abschluss ) aus verschiedenen Gründen 2015 nach Deutschland zurückgekehrt.
Hier habe ich von 2015-2018 erfolgreich eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Währenddessen war ich knapp 1 Jahr an der Fernuni Hagen immatrikuliert ( Wirtschafstwissenschaften ca. 2015-2016 ). Die Exmatrikulationsbescheinigung bekomme ich hoffentlich in den nächsten Tagen zugeschickt, da diese bei diversen Umzügen leider verloren gegangen ist.

Nun meine Fragen:
Zählt mein Studium in den USA als Wartesemester in Deutschland? Leider konnte ich dazu keine Informationen im Internet finden.
Dieselbe Frage hätte ich zu meinem Studium an der Fernuni Hagen. Ich war hier lediglich eingeschrieben und habe nie eine Prüfung mitgeschrieben. Wenn ich mich bewerbe, benötigen Sie dann trotzdem die Exmatrikulationsbescheinigung der Fernuni? Darf ich mich trotz meiner Exmatrikulation an der Fernuni für das Studium Wirtschaftswissenschaften an Beruflichen Schulen bewerben?

Vielen Dank für die Mühen :)

Mit freundlichen Grüßen,

Thorge Jeß

Re: Wartesemester und Fernuni

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 20:35
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Herr Jeß,

Ihr Studium in den USA zählt als Wartezeit - ein Studium im Ausland wird als Wartezeit gerechnet, nur Studienzeiten an staatlichen deutschen Hochschulen sind nach den Regelungen der Uni Hamburg wartezeitschädlich. (siehe Hinweis unten) Anders sieht es daher mit Ihrem Studium an der Fernuni Hagen aus - dies gilt nicht als Wartezeit. Daher benötigen Sie für eine Einschreibung an der Uni Hamburg auch die Exmatrikulationsbescheinigung der Fernuni Hagen. Allerdings benötigen Sie diese erst zur Einschreibung Mitte August - zur Bewerbung müssen Sie sie nicht einreichen. Für eine Bewerbung für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften ist Ihre Exmatrikulation dort kein Problem, sofern die Exmatrikulation nicht aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung erfolgt ist.

Beachten Sie zur Bewerbung für den Studiengang Lehramt an Beruflichen Schulen auch die Informationen auf der folgenden Seite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Wartesemester und Fernuni

Verfasst: Do 31. Mai 2018, 20:37
von thorgejess
Hallo Frau Schelling,

besten Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen :)

Liebe Grüße,

Thorge Jeß

Re: Wartesemester und Fernuni

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 13:19
von Campus-Center - Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.