Amtliche Beglaubigung nur auf einer Seite

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sidney123
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Registriert: Do 9. Apr 2015, 15:03

Bearbeitet Amtliche Beglaubigung nur auf einer Seite

Beitrag von sidney123 »

Guten Tag!

Der Bürgermeister des Dörfchens, wo ich gerade meinen Bundesfreiwilligendienst mache hat mir die Kopie meines Abizeugnis nur auf der Seite mit meiner Durchschnittsnote beglaubigt. Auf der anderen Seite sind die Infos zu den Noten der einzelnen Semester. Reicht diese Beglaubigung aus? Oder müssen beide Seiten beglaubigt werden? Bei der Bewerbung für den Mathematik Bachelor wurde ja auch nur nach der Durchschnittsnote gefragt ..

Liebe Grüße

Sidney
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Amtliche Beglaubigung nur auf einer Seite

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Sidney,

Das reicht leider nicht aus. Es genügt zwar, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter übereinander gelegt, geheftet und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint, aber die Beglaubigung nur einer Seite des kopierten Dokuments ist nicht ausreichend. Weitere Hinweise zur nötigen Form der amtlichen Beglaubigung für die Immatrikulation an der Uni Hamburg finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... igung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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