Fragen zum Ausfüllen der Online-Bewerbung
Verfasst: Mo 4. Jun 2018, 22:19
Ich bin dabei die Online-Bewerbung für den Masterstudiengang "Journalismus und Kommunikationswissenschaft" auszufüllen. Dabei sind ein paar Verständnisfragen aufgekommen.
1. Bei dem Abschnitt "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" sollen sich ja eigentlich keine zeitlichen Überschreitungen übergeben. Bei mir ist es so, dass ich vom WS15/16 bis SS18 an meiner privaten staatlich anerkannten Hochschule immatrukuliert war (bzw. auch noch bin). Allerdings war ich im SS17 in an einer schottischen Universität im Auslandssemester. Das ist verpflichtend in meinem Studium.
Gebe ich dann in meiner ersten Eintragung dann trotzdem WS15/16 bis SS18 an? Auch wenn sich dass mit meiner Eintragung zum Auslandssemester doppelt? Des Weiteren muss ich dort ja etwas unter dem Stichwort "Abschluss" angeben. Aber ich habe ja dort keinen Abschluss erworben. Der Aufenthalt war nötig, damit ich an meiner deutschen Hochschule den Bachelor erwerbe. Die Möglichkeit "keine Angabe" oder "keinen Abschluss" gibt es aber nicht. Was soll ich da machen?
Außerdem kann ich bei meinem Inlandsstudium unter Abschluss nicht soetwas wie "Bachelor of Arts" angeben (den ich ja erwerbe), sondern nur Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen. Da sie eine private Hochschule (wenn auch staatlich anerkannt) scheinbar als "sonstige deutsche Hochschule" einordnen habe ich dort jetzt "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" angegeben. Oder hätte ich trotzdem Bachelor an Fachhochschulen angeben sollen?
2. Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" muss man auch nochmal Typ der Hochschule angeben. Auch hier die Frage, soll ich Fachhochschule oder Sonstige Hochschule angeben?
3. Beim Abschnitt "Vorkenntnisse - Journalistik und Kommunikationswissenschaft" muss man Module / Lehrveranstaltungen zu Methoden der empirischen Sozialforschung angeben. Da man 9 ECTS nachweisen muss. Allerdings gibt es nur drei Felder für drei Veranstaltungen. Meine drei Module ergeben nur 7 ECTS. Ein viertes Feld zum Vermerk, dass ich die erstlichene mit der Bachelor Arbeit erfüllen werde (wie es ja möglich ist) gibt es nicht. Ist das nicht schlimm oder denkt das System jetzt, dass ich die Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle?
Zusatz: Für die Beantwortung von 1. und 2. ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass ich aktuell an der "University of Applied Sciences Europe" in Iserlohn studiere. (Früher hieß sie "Business and Information Technology School".) http://www.bits-hochschule.de/de/
1. Bei dem Abschnitt "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" sollen sich ja eigentlich keine zeitlichen Überschreitungen übergeben. Bei mir ist es so, dass ich vom WS15/16 bis SS18 an meiner privaten staatlich anerkannten Hochschule immatrukuliert war (bzw. auch noch bin). Allerdings war ich im SS17 in an einer schottischen Universität im Auslandssemester. Das ist verpflichtend in meinem Studium.
Gebe ich dann in meiner ersten Eintragung dann trotzdem WS15/16 bis SS18 an? Auch wenn sich dass mit meiner Eintragung zum Auslandssemester doppelt? Des Weiteren muss ich dort ja etwas unter dem Stichwort "Abschluss" angeben. Aber ich habe ja dort keinen Abschluss erworben. Der Aufenthalt war nötig, damit ich an meiner deutschen Hochschule den Bachelor erwerbe. Die Möglichkeit "keine Angabe" oder "keinen Abschluss" gibt es aber nicht. Was soll ich da machen?
Außerdem kann ich bei meinem Inlandsstudium unter Abschluss nicht soetwas wie "Bachelor of Arts" angeben (den ich ja erwerbe), sondern nur Bachelor an Universitäten oder Fachhochschulen. Da sie eine private Hochschule (wenn auch staatlich anerkannt) scheinbar als "sonstige deutsche Hochschule" einordnen habe ich dort jetzt "Erststudium sonstiger Abschluss in Deutschland" angegeben. Oder hätte ich trotzdem Bachelor an Fachhochschulen angeben sollen?
2. Im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" muss man auch nochmal Typ der Hochschule angeben. Auch hier die Frage, soll ich Fachhochschule oder Sonstige Hochschule angeben?
3. Beim Abschnitt "Vorkenntnisse - Journalistik und Kommunikationswissenschaft" muss man Module / Lehrveranstaltungen zu Methoden der empirischen Sozialforschung angeben. Da man 9 ECTS nachweisen muss. Allerdings gibt es nur drei Felder für drei Veranstaltungen. Meine drei Module ergeben nur 7 ECTS. Ein viertes Feld zum Vermerk, dass ich die erstlichene mit der Bachelor Arbeit erfüllen werde (wie es ja möglich ist) gibt es nicht. Ist das nicht schlimm oder denkt das System jetzt, dass ich die Zugangsvoraussetzungen nicht erfülle?
Zusatz: Für die Beantwortung von 1. und 2. ist es vielleicht hilfreich zu wissen, dass ich aktuell an der "University of Applied Sciences Europe" in Iserlohn studiere. (Früher hieß sie "Business and Information Technology School".) http://www.bits-hochschule.de/de/