Den Termin des Abschlusses habe ich schon, gibt es keine Möglichkeit einen Aufschub zu beantragen?
Herr Vennebusch hat dies mir vorgeschlagen, ich solle aber bei Ihnen nach Haken...
Wenn Sie im Hauptverfahren zugelassen werden, müssen Sie die Unterlagen bis spätestens zum 26.08.2015 einreichen. Sollten Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, kann der Termin später liegen. Die Möglichkeit einen Antrag auf Aufschub zu stellen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Hinsichtlich Ihrer Frage gibt es eine neue Information: Da das Problem, dass der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) aufgrund der Prüfungstermine nicht rechtzeitig zur Immatrikulation erworben werden kann, einige Bewerber/innen betrifft, gilt in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung bezüglich dieses Nachweises: Kann der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) nicht rechtzeitig eingereicht werden, weil die Prüfung erst im September stattfindet, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf Ihrem Immatrikulationsantrag und reichen Sie den Nachweis so bald wie möglich nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie jetzt keine Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen, da es nicht sicher ist, dass Sie noch über das Nachrückverfahren zugelassen werden. Sollten Sie im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Bescheids Ihre Unterlagen einreichen. Kontrollieren Sie daher in den kommenden Wochen regelmäßig Ihr Bewerberaccount!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg