Bewerbungsvoraussetzung zum Master HRM
Verfasst: Do 16. Jul 2015, 00:04
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mich bei Ihnen einmal erkundigen, ob das sechsmonatige Praktikum (einschlägige Berufserfahrung), das ja Voraussetzung für die Bewerbung zum Studiengang HRM ist, bereits bei der Bewerbungsfrist am 15. Januar 2016 abgeschlossen vorliegen muss?
Oder ob man sich auch mit einer Praktikumsbescheinigung bewerben kann, die bestätigt, dass das Praktikum zwar bis zum Studienstart abgeschlossen ist, aber während der Bewerbungsfrist noch andauert (z.B. Oktober 2015 bis März 2016)?
Vielen Dank!
Carina
ich wollte mich bei Ihnen einmal erkundigen, ob das sechsmonatige Praktikum (einschlägige Berufserfahrung), das ja Voraussetzung für die Bewerbung zum Studiengang HRM ist, bereits bei der Bewerbungsfrist am 15. Januar 2016 abgeschlossen vorliegen muss?
Oder ob man sich auch mit einer Praktikumsbescheinigung bewerben kann, die bestätigt, dass das Praktikum zwar bis zum Studienstart abgeschlossen ist, aber während der Bewerbungsfrist noch andauert (z.B. Oktober 2015 bis März 2016)?
Vielen Dank!
Carina