Bearbeitet Hochschulwechsel oder im selben Studiengang neu einschreiben?
Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit studiere ich an einer anderen Universität Wirtschaftsinformatik im dritten Fachsemester.
Ich habe die dort laut Studienplan vorgesehenen Creditpoints nicht alle erbracht, hinzu kommt das sich die Studienpläne/vorgesehenen Module zu ihrer Hochschule unterscheiden. Ich rechne zwischen 24 und
36 creditpoints die mir anerkannt werden. Das bedeutet im schlechtesten Fall entsprächen die Creditpoints einem nicht vollständig gefüllten ersten Semester, ist das ein Problem?
Könnte ich mich alternativ einfach im ersten Fachsemester einschreiben und dann beantragen das mir Leistungen anerkannt werden, sprich vom ersten Fachsemester starten?

Die zweite Prüfungsphase meiner Universität zieht sich bis zum 04.10 , in dem Zeitraum schreibe ich noch eine Prüfung. Bis ich die Prüfung geschrieben habe, kann ich mich nicht exmatrikulieren. Die Korrektur, für die ich nicht mehr an der alten Hochschule immatrikuliert sein muss, dauert erfahrungsgemäß um die 4 Wochen. Kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen und dann die Anerkennung der Prüfung beantragen?
Re: Hochschulwechsel oder im selben Studiengang neu einschreiben?
Hallo skryre,

eine erneute Bewerbung in das erste Fachsemester ist in Ihrem Fall nicht möglich, da Sie bereits Wirtschaftsinformatik studiert haben. Für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist es aber kein Problem, wenn Sie die Leistungen der ersten Semester nicht vollständig erbracht haben - die Uni Hamburg gibt hier keine feste Zahl an Leitungspunkten vor, die für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester vorliegen müssen - wichtig ist nur, dass überhaupt Leistungen erbracht wurden. Sie sollten sich daher für das 3. Fachsemester bewerben, wenn Sie in Ihrem jetzigen Studium in das 3.Fachsemester kämen.

Die Exmatrikulationsbescheinigung können Sie nachreichen. Sollten Sie die Bescheinigung aber erst im Oktober nachreichen, ist es möglich, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen der Uni Hamburg verspätet erhalten, weil diese erst dann ausgestellt werden, wenn die Bescheinigung der Uni Hamburg vorliegt. Nach Einreichen der Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie allerdings zunächst vorläufige Semesterunterlagen, die bis 31.10. gültig sind. Sofern Sie die Exmatrikulationsbescheinigung also Anfang Oktober nachreichen, sollte eigentlich kein längerer Zeitraum entstehen, in dem Sie keine gültigen Semesterunterlagen haben. Die Anerkennung der Prüfung können Sie ohne Probleme auch noch später im Semester beantragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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