PEP Immatrikulation Unterlagen
Verfasst: Di 12. Jun 2018, 17:32
Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
bezüglich meiner Immatrikulation im Studiengang “Politics, Economics and Philosophy, MSc“ würde ich Sie gerne noch etwas fragen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
1. Die richtige Checkliste ist die für Master International und nicht die für Master papierlose Online-Bewerbung, d.h. es wird kein beglaubigtes Transkript benötigt. Stimmt das?
2. Wie kann ich einen TOEFL Test amtlich beglaubigen lassen (die Veranstalter des Tests wollen das Ergebnis nur direkt an die jeweilige Universität schicken) bzw. brauche ich das überhaupt als Bescheinigung der Fremdsprachenkenntnis?
3. Reicht eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse ausgestellt am 29. März aus oder muss ich eine neue Bestätigung beantragen?
4. Zu Immatrikulationsantrag unter Punkt 7 “Bisheriger Studienverlauf“: Soll hier bei einem Auslandssemester die Gastuniversität oder die Universität in Deutschland angegeben werden, bei der man weiterhin immatrikuliert war?
Leider konnte ich diese Fragen nicht mit Hilfe der Webseiten der Universität Hamburg beantworten, deswegen wende ich mich direkt an Sie.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas
bezüglich meiner Immatrikulation im Studiengang “Politics, Economics and Philosophy, MSc“ würde ich Sie gerne noch etwas fragen, um möglichen Problemen vorzubeugen.
1. Die richtige Checkliste ist die für Master International und nicht die für Master papierlose Online-Bewerbung, d.h. es wird kein beglaubigtes Transkript benötigt. Stimmt das?
2. Wie kann ich einen TOEFL Test amtlich beglaubigen lassen (die Veranstalter des Tests wollen das Ergebnis nur direkt an die jeweilige Universität schicken) bzw. brauche ich das überhaupt als Bescheinigung der Fremdsprachenkenntnis?
3. Reicht eine Mitgliedsbestätigung der Krankenkasse ausgestellt am 29. März aus oder muss ich eine neue Bestätigung beantragen?
4. Zu Immatrikulationsantrag unter Punkt 7 “Bisheriger Studienverlauf“: Soll hier bei einem Auslandssemester die Gastuniversität oder die Universität in Deutschland angegeben werden, bei der man weiterhin immatrikuliert war?
Leider konnte ich diese Fragen nicht mit Hilfe der Webseiten der Universität Hamburg beantworten, deswegen wende ich mich direkt an Sie.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Jonas