Hallo,
ich habe 2015 meinen Bachelor in Sozialökonomie an der Uni Hamburg gemacht. Und möchte nun gerne Lehramt an beruflichen Schulen studieren. Vor meinem Studium habe ich bereits eine Aus-und Fortbildung als Handelsassistentin gemacht und in dieser auch den AEVO- Ausbilder- Schein gemacht.
Ist es möglich mit diesen Voraussetzungen nur den Master zu machen? Wenn diese nicht der Fall ist welche Leistungen würden mir anerkannt werden?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Hallo Sunny,
Ein direkter Einstieg in den Master of Education ist mit Ihrem Abschluss nicht möglich, weil eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darin besteht, dass Sie einen Bachelorabschluss in einem lehramtsbezogenen Studiengang vorweisen können. Sie müssen also noch einmal mit dem Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen beginnen.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Für die Anerkennung ist damit also auch die Wahl Ihres Unterrichtsfachs ausschlaggebend. Eine Übersicht der im Lehramt an Beruflichen Schulen angebotenen Unterrichtsfächer finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... echer.html Für den erziehungswissenschaftlichen Teil wird kaum etwas aus Ihrem vorherigen Studium anerkennbar sein. Ob Sie im Bereich der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und im Bereich Ihres Unterrichtsfachs gleichwertige Leistungen besitzen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ein direkter Einstieg in den Master of Education ist mit Ihrem Abschluss nicht möglich, weil eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darin besteht, dass Sie einen Bachelorabschluss in einem lehramtsbezogenen Studiengang vorweisen können. Sie müssen also noch einmal mit dem Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen beginnen.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Für die Anerkennung ist damit also auch die Wahl Ihres Unterrichtsfachs ausschlaggebend. Eine Übersicht der im Lehramt an Beruflichen Schulen angebotenen Unterrichtsfächer finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... echer.html Für den erziehungswissenschaftlichen Teil wird kaum etwas aus Ihrem vorherigen Studium anerkennbar sein. Ob Sie im Bereich der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und im Bereich Ihres Unterrichtsfachs gleichwertige Leistungen besitzen, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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