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Nach Zwangs-Exmatrikulation nochmal neu immatrikulieren

Verfasst: Fr 24. Jul 2015, 15:09
von SLM_Mentoring
Hallo,

wir haben folgende Fragen: Wenn jemand aufgrund von Überschreitung der Regelstudienzeit in einem Fach XY exmatrikuliert wurde, kann er dann später dieses Fach noch einmal studieren? Oder wird er dann für dieses Fach an der UHH nicht mehr zugelassen? Verfällt das irgendwann oder bleibt das für immer so? Gibt es die Möglichkeit, dieses Fach dann noch an einer anderen Uni in Deutschland zu studieren? Spielt es eine Rolle, ob man dieses Fach früher als Haupt- oder Nebenfach hatte und ob man es in der Zukunft als Haupt- oder Nebenfach studieren möchte?

Viele Grüße

das Mentoring-Team

Re: Nach Zwangs-Exmatrikulation nochmal neu immatrikulieren

Verfasst: Fr 24. Jul 2015, 17:56
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebes Mentoring-Team,

Da die neue gesetzliche Regelung zur Exmatrikulation im Hamburger Hochschulgesetz erst sei kurzer Zeit in Kraft ist, gibt es derzeit noch keine offiziellen Regelungen hinsichtlich der Möglichkeit, sich nach einer Exmatrikulation aufgrund von Überschreitung der Regelstudienzeit wieder an der Uni Hamburg für den entsprechenden Studiengang zu bewerben. Wie an anderen Hochschulen diesbezüglich verfahren wird, müssen Sie bei den entsprechenden Hochschulen in Erfahrung bringen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Nach Zwangs-Exmatrikulation nochmal neu immatrikulieren

Verfasst: Mo 3. Aug 2015, 12:32
von SLM_Mentoring
Hallo Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt, man bewirbt sich einfach nochmal und wartet, was passiert? Oder ist es sinnvoll, ein besonderes Motivationsschreiben oder ähnliches einzureichen?

Viele Grüße

die MentorInnen

Re: Nach Zwangs-Exmatrikulation nochmal neu immatrikulieren

Verfasst: Mo 3. Aug 2015, 14:27
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe MentorInnen,

Bisher gibt es hier, wie schon geschrieben, keine Regelung, die besagt, dass eine Neubewerbung nach der Exmatrikulation aufgrund von Überschreitung der Regelstudienzeit nicht möglich ist. Allerdings ergibt sich ein Problem in Kombination mit einer anderen Regelung, die sich in der Universitäts-Zulassungssatzung (§13) findet und die besagt, dass Bewerbungen in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich sind. Da eine Exmatrikulation aufgrund von Überschreitung der Regelstudienzeit laut HmbHG nur dann erfolgen kann, wenn die doppelte Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschritten wurde oder in vier aufeinander folgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht wurde (§42 HmbHG), wird sich hier in der Regel aus der Kombination beider Regelungen folgendes Problem ergeben: Eine Person, die in einem Studiengang bereits studiert hat, darf sich an der Uni Hamburg für den gleichen Studiengang nicht mehr als Studienanfänger/in bewerben, sondern nur für ein höheres Fachsemester. Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester wird aber in diesen Fällen in der Regel ebenfalls ausgeschlossen sein, weil man sich zum höheren Fachsemester nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit bewerben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling