Bearbeitet Online-Anmeldung: Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen
Sehr geehrte Damen und Herren,


Unter dem Abschnitt "Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen" bei der Online-Anmeldung wird erwähnt, dass Studierende die an einer Hochschule in Deutschland eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden haben, nicht das Studium an der Universität Hamburg in dem gleichen Studiengang fortsetzen können.

Ich habe letztes Jahr BWL an einer privaten Hochschule studiert, aber direkt zu Anfang des ersten Semesters abgebrochen. Betriebswirtschaft wäre nun eventuell mein Nebenfach an der Uni.


Zählen die Prüfungen, die ich nicht angetreten bin (da ich bereits zuvor schriftlich gekündigt habe) als "nicht bestanden"?



Mit freundlichen Grüßen
Re: Online-Anmeldung: Angaben zu endgültig nicht bestandenen Prüfungen
Hallo Sml,

Ich gehe nicht davon aus, dass Sie Prüfungen endgültig nicht bestanden haben, wenn Sie sich bei Ihrer vorherigen Hochschule vor dem Stattfinden der Prüfungen abgemeldet haben. Fragen Sie aber zur Sicherheit bitte an der Hochschule noch einmal nach, ob Sie Prüfungen endgültig nicht bestanden haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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