Hallo,
ich habe gelesen, dass man berurlaubt werden kann, wenn man seinem Studium aus wichtigem Grund (z.B. ein Praktikum) nicht die Hälfte der Arbeitszeit widmen kann. Schlussfolgere ich dann richtig aus dieser Aussage, dass man ein Urlaubssemester auch dann beantragen kann, wenn das Praktikum nicht über die vollen sechs Monate des Semesters sondern nur drei oder vier Monate geht?
Bereits vielen Dank für eine Antwort!
LG Anna
Liebe Anna I.,
die Genehmigung der Beurlaubung kann auch erteilt werden, wenn das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt. Drei bis vier Monate sind ausreichend.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
die Genehmigung der Beurlaubung kann auch erteilt werden, wenn das Praktikum mindestens die Hälfte des Semesters in Anspruch nimmt. Drei bis vier Monate sind ausreichend.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr Team Studierendenangelegenheiten
Beantwortet vom Team Studierendenangelegenheiten
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