Hallo,
ich habe gelesen, dass für die Bewerbung an der Universität Hamburg die Beglaubigung des Abiturzeugnisses durch ein Anwaltsbüro nicht ausreicht. Ist die amtliche Beglaubigung durch einen Hamburger Notar ausreichend?
Danke und viele Grüße, Heike Edelmann
Liebe Frau Edelmann,
Eine Beglaubigung durch einen Notar ist ausreichend. Allerdings reicht auch eine Beglaubigung durch eine öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, aus und ist häufig finanziell günstiger als eine notarielle Beglaubigung. Informationen zu den zuständigen Einrichtungen zur Beglaubigung von Kopien behördlicher Dokumente in Hamburg finden Sie hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254379/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Beglaubigung durch einen Notar ist ausreichend. Allerdings reicht auch eine Beglaubigung durch eine öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, aus und ist häufig finanziell günstiger als eine notarielle Beglaubigung. Informationen zu den zuständigen Einrichtungen zur Beglaubigung von Kopien behördlicher Dokumente in Hamburg finden Sie hier: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254379/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Liebe Frau Schelling,
besten Dank für Ihre Antwort. Das dachte ich mir schon. Allerdings hat mich irritiert, dass die Infoseiten zur Bewerbung ausschließlich auf die Einwohnermeldeämter hinweisen.
Viele Grüße, Heike Edelmann
besten Dank für Ihre Antwort. Das dachte ich mir schon. Allerdings hat mich irritiert, dass die Infoseiten zur Bewerbung ausschließlich auf die Einwohnermeldeämter hinweisen.
Viele Grüße, Heike Edelmann