Abgeschlossene Erzieherausbildung als Hochschulzugangsberechtigung

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Mats P
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Registriert: Mo 25. Jun 2018, 09:53

Bearbeitet Abgeschlossene Erzieherausbildung als Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Mats P »

Sehr geehrtes Beratungsteam,

Ich möchte mich zum WS 2018 für den Studiengang Erziehungswissenschaften (+ Deutsch) bewerben.

Ich habe Abitur (2012; Note: 3,1), am 29.06. erhalte das Zeugnis zum Erzieher (Note voraussichtlich 1,3-1,4). Können Sie mir bestätigen, dass das Erzieherzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung ausreicht und somit die weitaus bessere Bewerbungsgrundlage ist als das Abitur? Steht es für sich und rechnet sich nicht nur an das Abitur an?

Es ist schwierig im Netz herauszufinden, ob das Erzieherzeugnis von einer Fachschule für sich ausreicht.
Wenn ja, trifft dies nur für Hamburg zu?

Da ich annehme, dass ich, falls das Zeugnis ausreicht, eine Studienberatung antreten muss, habe ich mich für den letzten Termin am 06.07. angemeldet. Gerne würde ich jedoch die Bewerbung in den ersten Julitagen abschicken, um möglichen Verspätungen aus dem Weg zu gehen.
Kann ich die Bescheinung über das Wahrnehmen der Beratung zur eventuellen Immatrikulation nachreichen?

Es ergeben sich im Anschluss möglicherweise weitere kurze Fragen...

Mit freundlichem Gruß,
Mats P.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abgeschlossene Erzieherausbildung als Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Mats,

Das Abschlusszeugnis einer Ausbildung zum staatlich geprüften Erzieher gilt als mit dem Abitur gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie sich mit diesem Zeugnis bewerben, steht die Abschlussnote für sich und wird nicht mit der Abiturnote verrechnet. Sie haben also mit der Abschlussnote Ihrer Ausbildung in der Tat erheblich bessere Zulassungschancen. Diese Regelung gilt für Hamburg - in anderen Bundesländern kann der Hochschulzugang anders geregelt sein.

Wenn Sie sich mit dem Zeugnis der Ausbildung zum staatlich geprüften Erzieher bewerben, müssen Sie an einer Studienfachberatung teilnehmen. Den Nachweis hierüber müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen - er kann nicht zur Immatrikulation nachgereicht werden. Da die Beratung aber am gleichen Ort statt findet, an dem Sie auch Ihre Bewerbung einreichen müssen, können Sie schon vor der Beratung Ihre Online-Bewerbung abschicken und Ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, diese dann mit in die Beratung nehmen und nach der Beratung mit dem Nachweis darüber, den Sie im Anschluss erhalten, direkt vor Ort abgeben bzw. in den Postkasten vor dem Haus werfen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Mats P
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Re: Abgeschlossene Erzieherausbildung als Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Mats P »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Laut der Internetseite der Uni Hamburg muss das Zeugnis folgenden Satz enthalten:

„Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ... in der jeweils gültigen Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.“).

Nach Rücksprache mit meiner Fachschule wird das Zeugnis eine verkürzte Version angeben:

"...
Dieser Berufsabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem
Niveau 6 zugeordnet.
Dem Zeugnis liegen zu Grunde:
•Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November
2002 i. d. F. vom 2. Juni 2016)
...(es folgen noch Landesverordnungen)"

Weitere Information: Das Zeugnis erhalte ich an einer Fachschule in Mölln, Kreis Herzogtum Lauenburg.

Können Sie bestätigen, dass diese Version ausreicht und das Zeugnis somit als gültige HZB für die Uni Hamburg gilt?

LG, Mats
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Abgeschlossene Erzieherausbildung als Hochschulzugangsberechtigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Mats,

Ich kann Ihnen bestätigen, dass das Zeugnis in dieser Version ausreicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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