Hallo CaS,
Die Zulassungsbeschränkung für Studiengänge gilt für das gesamte Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, d.h. wenn ein Studiengang zu Beginn des Bewerbungsverfahrens zulassungsbeschränkt war, dann bleibt er das auch. Studienplätze, die im Hauptverfahren nicht angenommen werden, werden anschließend über die Nachrückverfahren vergeben, an denen nur diejenigen Personen teilnehmen, die sich innerhalb des Bewerbungsfrist formgerecht beworben haben. Sollten nach Abschluss der Nachrückverfahren Studienplätze frei bleiben, würden diese unter
http://www.freie-studienplaetze.de veröffentlicht. Dies ist aber erfahrungsgemäß an der Uni Hamburg nur sehr selten und nur in wenigen Studiengängen der Fall.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling