Hallo liebes Forum-Team,
ich bin Studierende über die Hochschulzugangsberechtigung §38, ohne Abitur. Ich habe durch den Fachschulabschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin keine Beschränkung in der Fächerwahl.
Ich möchte zum kommenden Semester das Nebenfach wechseln.
Meine Frage bezieht sich auf das Auswahlverfahren.
Soweit ich informiert bin, wird eine bestimmte Anzahl an Plätzen gesondert an Studierende ohne Abitur vergeben.
Kommt dieser "Sonderstatus" auch bei der Nebenfachwahl, bzw. einem Wechsel zum Tragen, und falls ja, wie kann ich bei der Bewerbung (über Stine) darauf aufmerksam machen?
Ich frage dies mit dem Hintergrund, dass mein NC nicht unter 1 liegt, und es derzeit unmöglich erscheint in ein zulassungsbeschränktes Fach zu wechseln, wenn man keinen NC zwischen 1,0-1,7 hat.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt die Wahrscheinlichkeit, durch die besondere Zugangsbedingung, zu erhöhen?
Herzliche Grüße,
Mareike
Liebe Mareike,
ja, mit Ihrer Bewerbung für einen Nebenfachwechsel gelangen Sie wieder über die Vorabquote von mindestens 3% in das Zulassungsverfahren für Bewerber/innen ohne Abitur, da Sie sich erneut mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach § 37 bewerben. Ihre Art der HZB geben Sie bei der Online-Bewerbung an, das reicht aus.
Mit besten Grüßen,
BK
ja, mit Ihrer Bewerbung für einen Nebenfachwechsel gelangen Sie wieder über die Vorabquote von mindestens 3% in das Zulassungsverfahren für Bewerber/innen ohne Abitur, da Sie sich erneut mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nach § 37 bewerben. Ihre Art der HZB geben Sie bei der Online-Bewerbung an, das reicht aus.
Mit besten Grüßen,
BK
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