Wartesemester bei Bewerbung auf ein Zweitstudium
Verfasst: Di 26. Jun 2018, 12:11
Guten Tag,
ich möchte mich zum WS 2018/2019 auf ein Zweitstudium für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben. Meine erste HZB habe ich über das Abitur an einem Gymnasium im Jahr 2012 erworben. Im April 2016 habe ich mein Erststudium abgeschlossen und seitdem nicht mehr weiter studiert.
Im Merkblatt Nr. 9 zu den Hinweisen zum Zweitstudium steht, dass es keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienanwerber gäbe. Weiterhin steht da, dass "die Wartezeit [...] in diesen Fällen dann ebenfalls ab Datum des Studienabschlusses berechnet" werden würde.
Kann ich mir in diesem Fall 4 Wartesemester anrechnen lassen oder bezieht sich dieser Satz lediglich auf Bewerber, die ihre HZB durch ein 6-Semestriges Studium erworben haben?
Freundliche Grüße
Jenny Tram
ich möchte mich zum WS 2018/2019 auf ein Zweitstudium für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben. Meine erste HZB habe ich über das Abitur an einem Gymnasium im Jahr 2012 erworben. Im April 2016 habe ich mein Erststudium abgeschlossen und seitdem nicht mehr weiter studiert.
Im Merkblatt Nr. 9 zu den Hinweisen zum Zweitstudium steht, dass es keine Unterscheidung zwischen Erst-und Zweitstudienanwerber gäbe. Weiterhin steht da, dass "die Wartezeit [...] in diesen Fällen dann ebenfalls ab Datum des Studienabschlusses berechnet" werden würde.
Kann ich mir in diesem Fall 4 Wartesemester anrechnen lassen oder bezieht sich dieser Satz lediglich auf Bewerber, die ihre HZB durch ein 6-Semestriges Studium erworben haben?
Freundliche Grüße
Jenny Tram