Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Onlineformular für die Bewerbung auf einen Masterstudienplatz im Studiengang BWL. Es geht um den Punkt "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung".
Muss ich dort meinen Bachelor angeben, bei "Art der Hochschukzugangsberechtigung" "Sonstige Studienberechtigung" und unten auf der Seite bestätigen, dass ich eine weitere HZB habe, die ich an einem früheren Datum erworben habe (Abitur)?
Oder muss auf ich auf dieser Seite mein Abitur angeben und das Feld unten auf der Seite leer lassen, da ich vor dem Abitur keine weitere HZB erworben habe?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Merle Schmolling
Liebe Merle,
bei den "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" geben Sie Ihr Abitur an. Sollten Sie dieses an einem Gymnasium erworben haben, wählen Sie Gymnasium (aHR) bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung".
Das Feld "weitere HZB an einem früheren Datum..." lassen Sie "leer". Diese Angabe dient statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
Mit besten Grüßen,
BK
bei den "Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung" geben Sie Ihr Abitur an. Sollten Sie dieses an einem Gymnasium erworben haben, wählen Sie Gymnasium (aHR) bei "Art der Hochschulzugangsberechtigung".
Das Feld "weitere HZB an einem früheren Datum..." lassen Sie "leer". Diese Angabe dient statistischen Zwecken und hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Ich habe noch eine Nachfrage zu meiner Online Bewerbung.
Bei den Angaben zum bisherigen Studienverlauf soll man seine Studienzeiten an einer privaten Hochschule angeben, wenn man dort seinen Bachelor gemacht hat; dieses ist bei mir der Fall.
Gemäß der Schilderung unter der Ausnahme (s. Zitat) würde ich bei Hochschule "Sonstige deutsche Hochschule" angeben, obwohl meine private Hochschule (FOM Essen) in der Liste auftaucht. Sehe ich das richtig?
Zitat:
Ausnahme:
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss mit dem Sie sich jetzt bewerben an einer privaten Hochschule gemacht, geben Sie diese Studienzeiten bitte unten an.
Wählen Sie als Hochschule "sonstige deutsche Hochschule"
Vielen Dank und viele Grüße
Bei den Angaben zum bisherigen Studienverlauf soll man seine Studienzeiten an einer privaten Hochschule angeben, wenn man dort seinen Bachelor gemacht hat; dieses ist bei mir der Fall.
Gemäß der Schilderung unter der Ausnahme (s. Zitat) würde ich bei Hochschule "Sonstige deutsche Hochschule" angeben, obwohl meine private Hochschule (FOM Essen) in der Liste auftaucht. Sehe ich das richtig?
Zitat:
Ausnahme:
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss mit dem Sie sich jetzt bewerben an einer privaten Hochschule gemacht, geben Sie diese Studienzeiten bitte unten an.
Wählen Sie als Hochschule "sonstige deutsche Hochschule"
Vielen Dank und viele Grüße
Liebe Merle,
wenn Ihre Hochschule in der Online-Bewerbung aufgelistet ist, müssen Sie diese auch auswählen.
Mit besten Grüßen,
BK
wenn Ihre Hochschule in der Online-Bewerbung aufgelistet ist, müssen Sie diese auch auswählen.
Mit besten Grüßen,
BK
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