Bearbeitet Versicherungspflicht bei PhD mit halber Stelle
Hallo,

ich werde vorraussichtlich im kommenden Jahr meinen PhD am UKE beginnen und mit einer halben Stelle angestellt sein. Ich bin zur Zeit noch im Master an der TUHH eingeschrieben und privat krankenversichert, habe also zu Beginn meines Studiums eine Befreiung der Versicherungsfrist unterschrieben. Diese endet mit Ende meines Studiums. Muss ich zwischen Master und Immatrikulation an der UHH eine Weile exmatrikuliert sein, damit ich in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann und muss ich in der Zeit erwerbstätig sein (bei Arbeitslosengeld II ist man ja nichts versicherungsplichtig)?

Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen.

Viele Grüße,
Kathrin Mletzko
Re: Versicherungspflicht bei PhD mit halber Stelle
Liebe Frau Mletzko,

Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten. In Versicherungsfragen können Sie sich aber beim Studierendenwerk Hamburg beraten lassen: https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... tung/BeSI/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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