Hallo,
ich möchte mich für das Lehramt-Studium an Gymnasien mit den Fächern Deutsch & Geschichte bewerben. Nun habe ich gelesen, dass ich für das 2 Fach Geschichte 5 Jahre lang Unterricht in einer zweiten Fremdsprache gehabt haben muss. Ich hatte jedoch lediglich 3 Jahre Spanisch und 2 Jahre Französisch, heißt das ich kann mich für diesen Studiengang nicht bewerben ?
Oder gibt es Ausnahmen oder Alternativen, die mir diesen Studiengang doch ermöglichen würden?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen
LG
Hallo B_c,
Ihre Information ist richtig: Zugangsvoraussetzung für das Unterrichtsfach Geschichte im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre Schulunterricht/Niveau B2 nachgewiesen werden müssen. Sollten Sie neben Französisch und Spanisch in der Schule auch Englisch gehabt haben und dies im Umfang von 5 Jahren, wäre das ausreichend. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie auch die Möglichkeit, die fehlenden Sprachkenntnisse während des ersten Studienjahrs nachzuholen - Sie müssen den Nachweis erst zum Ende des 2. Fachsemesters einreichen.
Bei vorhandenen Sprachkenntnissen in der modernen Fremdsprache können Sie dazu eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) schreiben. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der VHS zu dem erforderlichen Abschluss führende Kurse an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Uni Hamburg: https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... buero.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Ihre Information ist richtig: Zugangsvoraussetzung für das Unterrichtsfach Geschichte im Lehramt an Gymnasien sind Kenntnisse einer modernen Fremdsprache, die durch 5 Jahre Schulunterricht/Niveau B2 nachgewiesen werden müssen. Sollten Sie neben Französisch und Spanisch in der Schule auch Englisch gehabt haben und dies im Umfang von 5 Jahren, wäre das ausreichend. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie auch die Möglichkeit, die fehlenden Sprachkenntnisse während des ersten Studienjahrs nachzuholen - Sie müssen den Nachweis erst zum Ende des 2. Fachsemesters einreichen.
Bei vorhandenen Sprachkenntnissen in der modernen Fremdsprache können Sie dazu eine Klausur (Übersetzung aus der Fremdsprache) schreiben. Daneben bietet das Historische Seminar in Verbindung mit der VHS zu dem erforderlichen Abschluss führende Kurse an. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Historischen Seminar der Uni Hamburg: https://www.geschichte.uni-hamburg.de/s ... buero.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich kann mich also doch für diesen Studiengang bewerben, jedoch stellt sich mir die Frage, ob ich das Kleine Latinum, welches ebenfalls eine Zugangsvoraussetzung ist, währenddes Studium nachholen kann?
Bei der Online-Bewerbung ist nämlich "Hiermit bestätige ich die erforderlichen Lateinkenntnisse zu besitzen und bis zur Rückmeldung ins dritte Fachsemester nachweisen zu können" als Pflichtfeld gekennzeichnet, jedoch kann ich dies ja nicht bestätigen, weil ich die erforderlichen Kenntnisse noch nicht besitze.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!
LG
Ich kann mich also doch für diesen Studiengang bewerben, jedoch stellt sich mir die Frage, ob ich das Kleine Latinum, welches ebenfalls eine Zugangsvoraussetzung ist, währenddes Studium nachholen kann?
Bei der Online-Bewerbung ist nämlich "Hiermit bestätige ich die erforderlichen Lateinkenntnisse zu besitzen und bis zur Rückmeldung ins dritte Fachsemester nachweisen zu können" als Pflichtfeld gekennzeichnet, jedoch kann ich dies ja nicht bestätigen, weil ich die erforderlichen Kenntnisse noch nicht besitze.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!
LG
Hallo B_c,
Für das Kleine Latinum gilt das gleiche wie für die moderne Fremdsprache: Sie können den Nachweis bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester nachreichen. Wenn Sie allerdings derzeit weder über einen Nachweis über die Kenntnisse der modernen Fremdsprache noch über das Kleine Latinum verfügen, würde das bedeuten, dass Sie in den ersten beiden Semestern hauptsächlich damit beschäftigt wären, die Sprachkenntnisse nachzuholen. Hier sollten Sie gut einschätzen, ob Sie schon über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um die fehlenden Kenntnisse in einem Jahr nachzuholen und entsprechende Prüfungen zu bestehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für das Kleine Latinum gilt das gleiche wie für die moderne Fremdsprache: Sie können den Nachweis bis zur Rückmeldung in das 3. Fachsemester nachreichen. Wenn Sie allerdings derzeit weder über einen Nachweis über die Kenntnisse der modernen Fremdsprache noch über das Kleine Latinum verfügen, würde das bedeuten, dass Sie in den ersten beiden Semestern hauptsächlich damit beschäftigt wären, die Sprachkenntnisse nachzuholen. Hier sollten Sie gut einschätzen, ob Sie schon über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um die fehlenden Kenntnisse in einem Jahr nachzuholen und entsprechende Prüfungen zu bestehen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Doch doch über die geforderten Fremdsprachenkenntnisse verfüge ich, nur das Latinum fehlt mir 
Aber das kann ich dann hoffentlich währenddes Studiums nachholen.
Vielen Dank nochmal !
Aber das kann ich dann hoffentlich währenddes Studiums nachholen.
Vielen Dank nochmal !