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Exmatrikulation

Verfasst: Di 4. Aug 2015, 12:16
von ck684
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Antrag auf Exmatrikulation elektronisch in STiNE gestellt. Bekomme ich direkt die Bestätigung der Exmatrikulation (mit Angabe der Beurlaubungssemester), wenn ich mit dem unterschriebenen Antrag in die Sprechstunde des Campus Center komme? Ich brauche diesen für die andere Hochschule.

Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
ck684

Re: Exmatrikulation

Verfasst: Di 4. Aug 2015, 12:35
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe/r ck684

Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im CampusCenter vorbei kommen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden. Zur Exmatrikulation benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag, bei Studienabschluss eine einfache Kopie des Zeugnisses und sofern die Exmatrikulation für ein laufendes Semester beantragt wird, für das bereits Semesterbescheinigungen ausgehändigt worden sind, zusätzlich Ihren Studierendenausweis.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling