Bearbeitet Nachreichen des Zwischenprüfungszeugnisses
Guten Tag,
ich habe der Bewerbungsinformation-PDF entnommen, dass bei einer Bewerbung in das Hauptstudium der Rechtswissenschaften ein Nachweis bis zum 15.08 vorliegen muss. Nach Abschicken meiner Online-Bewerbung erschein folgender Hinweis:

"Bitte beachten Sie, dass Sie als Bewerberin bzw. Bewerber für Studienplätze des Hauptstudiums, den elektronischen Antrag ausdrucken und mit dem Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses) bis Bewerbungsschluss (15.07. zu einem Wintersemester, 15.01. zu einem Sommersemester) an die Universität Hamburg schicken müssen. Der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums kann bis 15.08. (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) bzw. 15.02. (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) nachgereicht werden (für Hauptstudiumsbewerbungen in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin gilt der 15.09. bzw. 15.03. als gesonderte Nachreichfrist). "

Mein Nachweis wird mir bis zum 15.07 noch nicht vorliegen, sodass ich auf die Nachreichfrist zurückgreifen werde. Muss ich trotzdem schon bis zum 15.07 meine Bewerbung postalisch verschicken? Da zum Nachreichen des Zeugnisses ohnehin die ausgedruckte Bewerbung beigelegt werden muss, erscheint mir dies überflüssig, allerdings habe ich Angst bei Nicht-Einschicken bis zum 15.07 nicht im Verfahren berücksichtigt zu werden. Daher hoffe ich auf Antwort!
Vielen Dank!
Re: Nachreichen des Zwischenprüfungszeugnisses
Liebe Sara,

Sie können beide Dokumente nachreichen - ein separates Einschicken des Ausdrucks des Bewerbungsformulars bis zum 15.07. ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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