Überschreitung Regelstudienzeit/Semesterebühr
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 15:13
Liebe alle,
ich studiere im 10. Semester Islamwissenschaft (dh ich habe meine Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten) und hatte vor, am 24. September meine mündliche Prüfung zu absolvieren, da ich im Oktober mit dem Master mein Studium in Berlin fortführe. Meine Frage hierzu wäre folgendes:
Wenn ich noch innerhalb des Sommersemesters bis zum 24.9. meine Abschlussprüfungen absolviert habe, ich jedoch noch auf die Fertigstellung meines Bachelorzeugnisses warte, bin ich verpflichtet die Semestergebühr für den Wintersemester 2018/19 zu zahlen?
Zudem stellt sich dann auch die Frage, ob ich dann auch zu einer Studienfachberatung muss. Wenn ja, würde es sich wohl tatsächlich lohnen, die Prüfung früher zu absolvieren.
Vielen lieben Dank im Voraus!
Ganz liebe Grüße,
Hala
ich studiere im 10. Semester Islamwissenschaft (dh ich habe meine Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten) und hatte vor, am 24. September meine mündliche Prüfung zu absolvieren, da ich im Oktober mit dem Master mein Studium in Berlin fortführe. Meine Frage hierzu wäre folgendes:
Wenn ich noch innerhalb des Sommersemesters bis zum 24.9. meine Abschlussprüfungen absolviert habe, ich jedoch noch auf die Fertigstellung meines Bachelorzeugnisses warte, bin ich verpflichtet die Semestergebühr für den Wintersemester 2018/19 zu zahlen?
Zudem stellt sich dann auch die Frage, ob ich dann auch zu einer Studienfachberatung muss. Wenn ja, würde es sich wohl tatsächlich lohnen, die Prüfung früher zu absolvieren.
Vielen lieben Dank im Voraus!
Ganz liebe Grüße,
Hala