Einschreibungsfrist
Verfasst: Mo 16. Jul 2018, 12:32
Hallo!
Ich habe nach dem Abschicken meiner Bewerbung zum Studium eine Sofortzulassung für mein Hauptfach erhalten. In der Mail wurde darauf hingewiesen, dass man innerhalb von 14 Tagen nach dem Bescheidversand eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen muss, um den Studienplatz nicht zu verlieren.
Meine Frage ist nun, ob diese Frist für mich wie gewöhnlich erst ab dem 15.08. gilt, da ich dann ja erst den Bescheid über mein Nebenfach erhalte, oder aber schon ab jetzt, weil ich ja schon den Bescheid für das Hauptfach habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ar
Ich habe nach dem Abschicken meiner Bewerbung zum Studium eine Sofortzulassung für mein Hauptfach erhalten. In der Mail wurde darauf hingewiesen, dass man innerhalb von 14 Tagen nach dem Bescheidversand eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses vorlegen muss, um den Studienplatz nicht zu verlieren.
Meine Frage ist nun, ob diese Frist für mich wie gewöhnlich erst ab dem 15.08. gilt, da ich dann ja erst den Bescheid über mein Nebenfach erhalte, oder aber schon ab jetzt, weil ich ja schon den Bescheid für das Hauptfach habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ar