Seite 1 von 1

Immatrikulation nach Sofortzulassung

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 16:25
von JohannaC
Liebes Campus-Center,

ich habe mich in der letzten Woche fristgerecht für einen Bachelorstudiengang beworben, der zu den DOSV gehört und eine Sofortzulassung erhalten.
Nun möchte ich die Immatrikulation vorbereiten, habe aber noch Fragen dazu.

1. Vom 05. bis zum 20. August werde ich nicht in Hamburg sein. Ist es möglich, dass ich meinen Immatrikulationsantrag bereits vor dem 05. August erhalte, damit ich die erforderlichen Dokumente schon vorher abschicken kann? Oder muss ich in jedem Fall eine Vollmacht ausstellen und die Dokumente von einer anderen Person stellvertretend einreichen lassen?

2. Ende September werde ich heiraten, sodass mein Nachname während der Immatrikulation nicht der gleiche ist, mit dem ich beginnen werde zu studieren. Wie soll dies im Immatikulationsantrag angegeben werden?

3. Ich werde Ende September ein Bachelorstudium beenden, habe mich aber für einen Bachelorstudiengang (nicht für den Master) beworben. Aus diesem Grund kann ich keine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Soll stattdessen ein Transcript of Records eingereicht werden? Meine Bachelorthesis habe ich bereits abgegeben, die Credits wurden noch nicht angerechnet.

Liebe Grüße und vielen Dank
Johanna C.

Re: Immatrikulation nach Sofortzulassung

Verfasst: Di 17. Jul 2018, 20:04
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Johanna,

1. Vor dem 05.08. können Sie keinen Immatrikulationsantrag erhalten. Diesen erhalten Sie erst mit Ihrem Zulassungsbescheid. Das ist aber kein Problem, wenn Sie sich für einen DoSV-Studiengang beworben haben. Da Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, werden Sie im DoSV ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg erhalten. Wenn Sie dies Zulassungsangebot der Uni Hamburg aber vorerst nicht annehmen und das Ende der Koordinationsphase 2 abwarten, erhalten Sie den Zulassungsbescheid erst am 23./24.08., wenn Sie wieder da sind. Anschließend haben Sie dann 7 Tage Zeit, die Immatrikulationsunterlagen an der Uni Hamburg einzureichen. Genauere Informationen zum Ablauf im DoSV finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.html Bitte lesen Sie sich Schritt 2 - 6 aufmerksam durch - wichtig für das genannte Vorgehen ist, dass Sie keine Bewerbung an einer anderen Hochschule höher priorisieren als Ihre Bewerbung an der Uni Hamburg.

2. Sie geben im Immatrikulationsantrag den Namen an, den Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation führen. Eine Namensänderung ist später unproblematisch durchzuführen, indem Sie einfach um Änderung Ihres Namens im System bitten und uns Ihre Heiratsurkunde über das folgende Formular schicken: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

3. Wenn Sie noch ein anderes Bachelorstudium beenden, reichen Sie mit den Unterlagen zur Immatrikulation eine selbst verfasste formlose Bestätigung darüber ein, dass sich Ihr vorheriges Studium in der Abschlussphase befindet. Ein Transcript of Records oder ein sonstiger formaler Nachweis ist nicht erforderlich. Die Exmatrikulationsbescheinigung reichen Sie dann nach, sobald Sie sie haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Immatrikulation nach Sofortzulassung

Verfasst: Mi 18. Jul 2018, 16:48
von JohannaC
Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Liebe Grüße
Johanna C.