Jura: Veröffentlichung der Angebote in Koordinierungsphase 1
Verfasst: Do 19. Jul 2018, 08:34
Hi,
Ich habe mich zum kommenden Semester für ein Jura Studium beworben an der Uni Hamburg. Das Verfahren wird ja über Hochschulstart koordiniert. Die "Koordinierungsphase 1" läuft dort bis zum 15.8. Werden die Zulassungsangebote auch erst dann rausgeschickt oder evtl. auch schon einige Tage vorher? Laut den FAQs in der ersten Augustwoche, aber gilt dies auch für Jura?
Ich frage weil ich mich in einer verzwickten Lage befinde. Ich habe neben meiner Jurabewerbung auch schon eine Zusage für einen Master. Ich würde wohl nur Jura studieren, falls ich in Hamburg angenommen würde. Das Problem ist, dass ich mich beim Master bis zum 15.8 einschreiben müsste. Deshalb wäre es wichtig für mich zu wissen, ob Hamburg die Angebote oder Bescheide erst am 15.8 rausschickt oder schon früher. Falls die verbindlichen Angebote früher rausgesendet würden, könnte ich mich im Falle einer Nichtzulassung immer noch für den Master einschreiben.
Falls ich zugelassen würde, dann nur über meine angesammelten Wartesemester durch mein nicht-europäisches Auslandsstudium. Werden die Bescheide für die "Wartezeiten-Bewerber" evtl. zu einem früheren Zeitpunkt versendet?
Vielen Dank im Voraus
Ich habe mich zum kommenden Semester für ein Jura Studium beworben an der Uni Hamburg. Das Verfahren wird ja über Hochschulstart koordiniert. Die "Koordinierungsphase 1" läuft dort bis zum 15.8. Werden die Zulassungsangebote auch erst dann rausgeschickt oder evtl. auch schon einige Tage vorher? Laut den FAQs in der ersten Augustwoche, aber gilt dies auch für Jura?
Ich frage weil ich mich in einer verzwickten Lage befinde. Ich habe neben meiner Jurabewerbung auch schon eine Zusage für einen Master. Ich würde wohl nur Jura studieren, falls ich in Hamburg angenommen würde. Das Problem ist, dass ich mich beim Master bis zum 15.8 einschreiben müsste. Deshalb wäre es wichtig für mich zu wissen, ob Hamburg die Angebote oder Bescheide erst am 15.8 rausschickt oder schon früher. Falls die verbindlichen Angebote früher rausgesendet würden, könnte ich mich im Falle einer Nichtzulassung immer noch für den Master einschreiben.
Falls ich zugelassen würde, dann nur über meine angesammelten Wartesemester durch mein nicht-europäisches Auslandsstudium. Werden die Bescheide für die "Wartezeiten-Bewerber" evtl. zu einem früheren Zeitpunkt versendet?
Vielen Dank im Voraus