Befreiungsnachweis gesetzliche KV bei Zweitstudium
Verfasst: Mo 23. Jul 2018, 11:40
Hallo,
ich habe mich für mein Erststudium (B.Sc. BWL) von der gesetzlichen KV befreien lassen und möchte nun an der Uni Hamburg mit dem Bachelor in Physik beginnen. Zwischen einer Immatrikulation an der Uni Hamburg und der Exmatrikulation von meiner bisherigen Uni werden ca. zwei Monate liegen.
Nun meine Frage zu dem Befreiungsnachweis von der gesetzlichen KV, den ich bei der Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen muss: ist hier der ursprüngliche Befreiungsnachweis (von vor drei Jahren) einzureichen oder muss ein neuer Befreiungsnachweis eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus.
Malte Jacobsen
ich habe mich für mein Erststudium (B.Sc. BWL) von der gesetzlichen KV befreien lassen und möchte nun an der Uni Hamburg mit dem Bachelor in Physik beginnen. Zwischen einer Immatrikulation an der Uni Hamburg und der Exmatrikulation von meiner bisherigen Uni werden ca. zwei Monate liegen.
Nun meine Frage zu dem Befreiungsnachweis von der gesetzlichen KV, den ich bei der Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen muss: ist hier der ursprüngliche Befreiungsnachweis (von vor drei Jahren) einzureichen oder muss ein neuer Befreiungsnachweis eingereicht werden?
Vielen Dank im Voraus.
Malte Jacobsen