Bearbeitet Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Schönen guten Tag zusammen!
Ich schreibe derzeit an meiner Masterarbeit, die ich im Mai diesen Jahres angemeldet habe und spätestens am 22. Oktober abgeben muss. Nun ist es so, dass ich ab dem 17.08 ein neues duales Studium beginne und parallel an meiner Masterarbeit schreibe.
Diesbezüglich meine Frage: Muss ich mich in meinem Fall für das Wintersemester 2015/2016 zurückmelden, sprich den Semesterbeitrag überweisen, oder kann ich meine Masterarbeit auch noch im Oktober abgeben (neues Semester), obwohl ich mich nicht zurückgemeldet habe?

Ich hoffe, jemand kann mir dazu Auskunft geben! :)

Viele Grüße
Mike
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Lieber Mike,

Grundsätzlich müssen Sie eingeschrieben sein, um Prüfungsleistungen erbringen zu können, das gilt auch für die Abschlussprüfungen. Sofern Sie die Masterarbeit also erst im kommenden Semester abgeben, müssen Sie sich zurückmelden. Sollten Sie die Masterarbeit noch in diesem Semester (d.h. vor dem 01.10.) abgeben und keine weiteren Prüfungsleistungen (z.B. mündliche Prüfung) mehr ausstehen, sollten Sie mit dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob Ihre Note eingetragen und Ihr Zeugnis ausgestellt werden kann, wenn Sie schon exmatrikuliert sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Super vielen Dank für die schnelle Antwort!
Sollte ich mich zurückmelden müssen, da ich die Arbeit erst im Oktober abgebe, muss ich dann den kompletten Betrag von 305 € überweisen oder kann ich auch einen verminderten Betrag ohne das Semesterticket (da ich dieses nicht benötige) überweisen? Welche Möglichkeiten habe ich?

Viele Grüße
Mike
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Lieber Mike,

Sie müssen zwar zunächst den vollen Betrag überweisen, können sich aber, wenn Sie sich nach der Abgabe der Arbeit exmatrikuliert haben, den Beitrag für das Semesterticket anteilig erstatten lassen. Das Prozedere dafür ist hier beschrieben: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... icket.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Sehr geehrte Frau Schelling,

ich habe ein ähnliches Problem und möchte nur sicher gehen, dass ich das richtig verstanden habe. Ich habe meine Masterarbeit ebenfalls im 4.Semester angemeldet und gebe sie erst Ende November im 5.Semester ab. Danach fange ich direkt an zu arbeiten. Um meine Masterarbeit ordnungsgemäß abgeben zu können muss ich mich für das 5.Semester zurückmelden?! Ohne Rückmeldung kann meine Masterarbeit nicht anerkannt werden?

Und nach der Abgabe der Arbeit und meiner Exmatrikulation kann ich schauen, ob ich mir anteilig mein Semesterticket erstatten lassen kann?

Ich danke Ihnen im Voraus für eine schnelle Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
LMS
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Hallo LMS,

Das haben Sie richtig verstanden - wenn Sie Ihre Masterarbeit erst Ende November abgeben, müssen Sie sich noch einmal zurückmelden. Nach der Abgabe der Arbeit und dem Ablegen ggf. weiterer ausstehender Prüfungsleistungen (z.B. mündliche Prüfung) können Sie sich dann exmatrikulieren und eine Rückerstattung der anteiligen Kosten für das Semesterticket beantragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Vielen Dank Frau Schelling!
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Hallo!

Ich habe auch noch ein Fragen zu der Thematik. Ich habe bis auf die Masterarbeit alle Prüfungsleistungen erbracht (M.Sc. BWL) und muss mich für den Antritt einer Vollzeitstelle exmatrikulieren.

Muss ich zur Abgabe meiner Masterarbeit immatrikuliert sein?
Muss ich bis die Prüfungsleistung und die Note dafür eingetragen sind, immatrikuliert sein?

Mein Studienbüro hat mir die Rückmeldung gegeben, dass ich zum Schreiben der Arbeit nicht immatrikuliert sein muss, sondern nur zur Anmeldung, was bereits erledigt ist. Man hat mich aber dann trotzdem noch einmal an das Campus Center verwiesen.

Viele Grüße,

Christin
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Liebe Christin,

Laut der Prüfungsordnung für den M.Sc. BWL müssen Sie nur zur Anmeldung für die Prüfung immatrikuliert sein, nicht aber für die Erbringung der Prüfungsleistung: http://www.uni-hamburg.de/onTEAM/grafik ... 37/RPO.pdf (§9 (2)).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Abgabe Masterarbeit Rückmeldung Semester
Hallo,

bitte entschuldigen Sie meine Verwirrung, aber haben Sie nicht in den ersten Beiträgen dieses Themas gesagt man müsse zur Abgabe der Masterarbeit eingeschrieben sein und in Ihrem letzten Eintrag sagen Sie dass man es nicht muss? :|

Ich schreibe nämlich ebenfalls an meiner Masterarbeit im Studiengang M.Sc. Wirtschaftsmathematik. Die Arbeit ist im letzten Semester (05.01.2015) angemeldet worden und der Abgabetermin ist folglich im nächsten Semester. Muss ich mich jetzt für das nächste Semester zurück melden und den Semesterbeitrag zahlen oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Jan

Edit:
Ich habe wie mein Vorredner keine Kurse oder Prüfungen mehr zu absolvieren, es steht lediglich die Erstellung und Abgabe der Masterarbeit aus.
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