Hallo,
ich habe einige Fragen zu einem anstehenden Nebenfachwechsel:
1) Welches Datum ist das Fristende zum Einreichen der Unterlagen zur Annahme des Studienplatzes (also im August). Bis einschließlich 29. August für den Bachelor?
2) Kann ich im August den ausgefüllten Antrag auch direkt in den Sprechzeiten beim Team für Bewerbung und Zulassung abgeben?
3) Welche Unterlagen werden bei einem Nebenfachwechsel benötigt?
Die beglaubigten Zeugniskopien erneut?
Erneut eine Bescheinigung der Krankenkasse? Es ist noch die gleiche zu Studienbeginn (gesetzlich), allerdings wird sich wahrscheinlich der Status von "Studentischer Pflichtversicherung" zu "Freiwilliger Versicherung" ändern, dies aber erst zum 01.10. Welche Bescheinigung muss ich von meiner Krankenkasse nun im konkreten Fall vorlegen bzw. muss ich erneut eine Bescheinigung vorlegen und bis zu welchem Termin?
Werden bei einem Nebenfachwechsel noch weitere Unterlagen benötigt?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
JCDS
Hallo JCDS,
1) Wenn Sie im Hauptverfahren für ein neues Nebenfach im Bachelor zugelassen werden, endet die Immatrikulationsfrist in der Tat am 29.08. Sollten Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, gilt eine Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Zulassungsbescheids.
2) Sie können Ihren Antrag auch persönlich im Campus-Center abgeben. Es erfolgt aber auch bei persönlicher Abgabe keine Prüfung Ihrer Unterlagen auf Korrektheit und Vollständigkeit, d.h. mit der persönlichen Abgabe stellen Sie lediglich sicher, dass Ihre Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen.
3) In unseren Checklisten zur Immatrikulation unter www.uni-hamburg.de/einschreibung finden Sie alle erforderlichen Informationen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten. Für einen Fachwechsel gilt die gleiche Checkliste wie bei einer Neueinschreibung für einen Bachelorstudiengang. Die Unterlagen, die Sie unbedingt innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen, sind in den Checklisten farblich gekennzeichnet. Die übrigen Unterlagen können Sie nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung dadurch gefährdet wird. Eine feste Nachreichfrist gibt es nicht, eine Nachreichung kann aber dazu führen, dass Sie Ihre Semesterunterlagen erst nach Semesterbeginn erhalten.
Sie benötigen erneut eine Bescheinigung über Ihre Krankenversicherung. Wenn sich Ihre Versicherung später ändert, können Sie zur Immatrikulation trotzdem eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Krankenversicherung einreichen und uns die Änderung des Versichertenstatus dann später mitteilen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1) Wenn Sie im Hauptverfahren für ein neues Nebenfach im Bachelor zugelassen werden, endet die Immatrikulationsfrist in der Tat am 29.08. Sollten Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, gilt eine Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Zulassungsbescheids.
2) Sie können Ihren Antrag auch persönlich im Campus-Center abgeben. Es erfolgt aber auch bei persönlicher Abgabe keine Prüfung Ihrer Unterlagen auf Korrektheit und Vollständigkeit, d.h. mit der persönlichen Abgabe stellen Sie lediglich sicher, dass Ihre Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen.
3) In unseren Checklisten zur Immatrikulation unter www.uni-hamburg.de/einschreibung finden Sie alle erforderlichen Informationen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation nötig sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig anhand dieser Checklisten. Für einen Fachwechsel gilt die gleiche Checkliste wie bei einer Neueinschreibung für einen Bachelorstudiengang. Die Unterlagen, die Sie unbedingt innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen müssen, sind in den Checklisten farblich gekennzeichnet. Die übrigen Unterlagen können Sie nachreichen, ohne dass Ihre Zulassung dadurch gefährdet wird. Eine feste Nachreichfrist gibt es nicht, eine Nachreichung kann aber dazu führen, dass Sie Ihre Semesterunterlagen erst nach Semesterbeginn erhalten.
Sie benötigen erneut eine Bescheinigung über Ihre Krankenversicherung. Wenn sich Ihre Versicherung später ändert, können Sie zur Immatrikulation trotzdem eine Bescheinigung Ihrer jetzigen Krankenversicherung einreichen und uns die Änderung des Versichertenstatus dann später mitteilen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling,
recht herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
So wie ich die Checkliste verstehe, brauche ich für das Nebenfach Italienisch (angestrebter Nebenfachwechsel, Hauptfach bleibt Portugiesisch) bis zum 29.08. nur den Antrag und die beglaubigte Kopie des Zeugnisses einreichen? Und kann die Bescheinigung der Krankenversicherung bis Mitte Oktober nachreichen (gilt das denn auch in meinem Fall, bei einem Nebenfachwechsel?)
Was genau muss die Bescheinigung denn enthalten? Eine konkrete Angabe, dass ich auch ab dem 01.10.18 weiterhin bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleibe oder reicht eine allgemeine Bescheinigung, dass ich bei meiner Krankenkasse versichert bin?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
JCDS
recht herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
So wie ich die Checkliste verstehe, brauche ich für das Nebenfach Italienisch (angestrebter Nebenfachwechsel, Hauptfach bleibt Portugiesisch) bis zum 29.08. nur den Antrag und die beglaubigte Kopie des Zeugnisses einreichen? Und kann die Bescheinigung der Krankenversicherung bis Mitte Oktober nachreichen (gilt das denn auch in meinem Fall, bei einem Nebenfachwechsel?)
Was genau muss die Bescheinigung denn enthalten? Eine konkrete Angabe, dass ich auch ab dem 01.10.18 weiterhin bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleibe oder reicht eine allgemeine Bescheinigung, dass ich bei meiner Krankenkasse versichert bin?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
JCDS
Hallo JCDS,
Sie verstehen die Checkliste richtig. Bis zum 29.08. sind der Antrag und die beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses einzureichen, die Krankenversicherungsbescheinigung können Sie nachreichen. Eine Bescheinigung mit aktuellem Datum, die Ihre Versicherung bestätigt, reicht vollkommen aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie verstehen die Checkliste richtig. Bis zum 29.08. sind der Antrag und die beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses einzureichen, die Krankenversicherungsbescheinigung können Sie nachreichen. Eine Bescheinigung mit aktuellem Datum, die Ihre Versicherung bestätigt, reicht vollkommen aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg