Hallo,
Bei dem Bewerbungsinformationen (Master Geschichte) steht, dass ich die bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen bei der Immatrikulation nochmals beglaubigt einreichen muss. Gilt dies auch für den vorläufigen Leistungsnachweis? Oder reicht es wenn ich mein Abschlusszeugnis bis Ende des ersten Fachsemesters einreiche? Falls ich den vorläufigen Leistungsnachweis beglaubigt einreichen muss, reicht da ein einfacher Stempel meiner jetzigen Uni mit Unterschrift der Mitarbeiterin aus dem Prüfungsamt?
Vielen Dank
LG Kim
Hallo Kim,
Den vorläufigen Leistungsnachweis müssen Sie bei einer Immatrikulation für den Masterstudiengang Geschichte nicht noch einmal in beglaubigter Form einreichen. Es reicht aus, wenn Sie bis zum 31.03.2019 eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Den vorläufigen Leistungsnachweis müssen Sie bei einer Immatrikulation für den Masterstudiengang Geschichte nicht noch einmal in beglaubigter Form einreichen. Es reicht aus, wenn Sie bis zum 31.03.2019 eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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