Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich schließe momentan mein Bachelorstudium an der Uni Hamburg ab und möchte ab dem kommenden Wintersemester 2018/19 an der HAW Hamburg studieren, wo die Wintersemester ja bereits im September beginnen. Meine Bachelorarbeit werde ich jedoch voraussichtlich erst Ende Oktober 2018 abschließen können, sodass ich mich für das WS18/19 auch an der Uni Hamburg zurückmelden muss. Für diese Übergangszeit gibt es an der HAW ein Formular (Unbedenklichkeitsbescheinigung), das dieses Verfahren regelt. Was gibt es an der Uni Hamburg für diese Zeit zu beachten? Kann ich für ein Semester in zwei verschiedenen Hochschulen eingeschrieben sein? Muss ich trotzdem den gesamten Semesterbeitrag von beiden Hochschulen bezahlen, obwohl ich an der UHH nur bis Ende Oktober bin?
Freundliche Grüße.
Hallo Quirrel,
von Seiten der Uni Hamburg aus ist es kein Problem, wenn Sie parallel an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, so lange die Zeit der parallelen Immatrikulation nicht länger als ein Semester beträgt. Etwas Besonderes zu beachten gibt es hierbei nur dann, wenn die Uni Hamburg die zweite Hochschule ist, bei der Sie sich einschreiben - in Ihrer Konstellation, in der Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind und sich dann an einer weiteren Hochschule einschreiben, müssen Sie nichts weiter tun.
Den Semesterbeitrag der Uni Hamburg müssen Sie zur Rückmeldung ungeachtet dessen, ob Sie an einer weiteren Hochschule eingeschrieben sind, regulär bezahlen. Auch wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren, wird der Semesterbeitrag nicht anteilig erstattet. Sie müssen aber das Semesterticket nicht doppelt bezahlen. Hierfür erhalten Sie entweder eine Befreiung an der HAW (dazu müssen Sie sich dort erkundigen) oder Sie können eines der Tickets, nachdem Sie sie erhalten haben, beim HVV abgeben und sich die Kosten rückerstatten lassen. Hierfür wenden Sie sich an die Fahrgeldstelle des HVV: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... olle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
von Seiten der Uni Hamburg aus ist es kein Problem, wenn Sie parallel an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, so lange die Zeit der parallelen Immatrikulation nicht länger als ein Semester beträgt. Etwas Besonderes zu beachten gibt es hierbei nur dann, wenn die Uni Hamburg die zweite Hochschule ist, bei der Sie sich einschreiben - in Ihrer Konstellation, in der Sie bereits an der Uni Hamburg eingeschrieben sind und sich dann an einer weiteren Hochschule einschreiben, müssen Sie nichts weiter tun.
Den Semesterbeitrag der Uni Hamburg müssen Sie zur Rückmeldung ungeachtet dessen, ob Sie an einer weiteren Hochschule eingeschrieben sind, regulär bezahlen. Auch wenn Sie sich im Laufe des Semesters exmatrikulieren, wird der Semesterbeitrag nicht anteilig erstattet. Sie müssen aber das Semesterticket nicht doppelt bezahlen. Hierfür erhalten Sie entweder eine Befreiung an der HAW (dazu müssen Sie sich dort erkundigen) oder Sie können eines der Tickets, nachdem Sie sie erhalten haben, beim HVV abgeben und sich die Kosten rückerstatten lassen. Hierfür wenden Sie sich an die Fahrgeldstelle des HVV: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... olle.shtml
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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