Liebes Team des CampusCenter-Forums,
ich habe bzgl. der Zulassung eines Masterstudienplatzes an mehreren Universitäten folgende Frage, für deren Beantwortung ich Ihnen von Herzen dankbar wäre:
Die Zulassungsbescheide für Masterstudienplätze der Universitäten werden nicht zeitgleich, sondern über den August und September verstreut geschickt. Wenn man sich nun an mehreren Universitäten um einen Masterstudienplatz im gleichen Studienfach beworben hat und sich z.B. schon an einer Universität vorläufig eingeschrieben hat, nun aber doch noch von mehreren anderen Universitäten Zulassungen erhält, kann man sich dort dann auch parallel einschreiben oder muss man dann die vorläufige Einschreibung an der vorherigen Universität erst einmal zurückziehen? Meine Frage lautet also, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn man sich VOR Semesterbeginn (d.h. 1.10.) parallel an mehreren Universitäten gleichzeitig im selben Studienfach einschreibt und dann die Einschreibungen an denjenigen Universitäten, an welchen man das Studium doch nicht aufnehmen will, noch VOR Semesterbeginn wieder zurückzieht.
Ganz freundliche Grüße,
Stefania
Liebe Stefania,
Eine Einschreibung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt des Semesterbeginns, auch wenn sie vorher durchgeführt wird. Daher ist es in Ordnung, sich an mehreren Universitäten gleichzeitig einzuschreiben, wenn alle Einschreibungen bis auf eine bis zum 01.10. rückgängig gemacht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Einschreibung bezieht sich immer auf den Zeitpunkt des Semesterbeginns, auch wenn sie vorher durchgeführt wird. Daher ist es in Ordnung, sich an mehreren Universitäten gleichzeitig einzuschreiben, wenn alle Einschreibungen bis auf eine bis zum 01.10. rückgängig gemacht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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