Bearbeitet Beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
Guten Tag,

Ich habe von meiner Schule zusammen mit dem Abiturzeugnis auch eine Kopie bekommen, die extra unterschrieben ist. Allerdings steht auf der Website der Uni, dass die Berechtigung amtlich beglaubigt sein muss. Beim Amt wurde mir gesagt, dass die Beglaubigung aber nicht nötig wäre, da es sich um eine offiziell ausgestellte Kopie der Schule handle. Ich bin mir etwas unsicher, ob die offizielle Kopie der Schule ausreicht, oder ob ich für die Einschreibung noch eine weitere beglaubigte Kopie anfertigen lassen muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Lenard Kasselmann
Re: Beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
Lieber Herr Kasselmann,

Eine von Ihrer Schule offiziell unterschriebene und gestempelte Kopie ist ausreichend. Es muss allerdings deutlich sein, dass alle Seiten der Kopie von der Schule ausgestellt sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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