Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte mich mit einem Härtefallantrag für das Lehramt beworben. Als ich vor drei Wochen in meinem
Stine Account reingeschaut hatte, stand bei der Druckansicht meines
Härtefallantrags bei Gesamtstatus vom Antragstand "Abgelehnt". Das heißt ja das mein Härtefallantrag abgelehnt wurde(?). Nun habe ich heute für den Studiengang ein Zulassungsangebot erhalten. Ich muss ja bei der Immatrikulation noch bestimmte Unterlagen abgeben. Jetzt steht bei der Checkliste, dass Bewerber die einen Härtefallantrag gestellt haben, die entsprechenden amtlich beglaubigten Nachweise mitabgeben müssen.
Meine Frage ist jetzt ob ich die Nachweise amtlich beglaubigen lassen muss und die auch abgeben muss? Mein Härtefallantrag wurde ja abgelehnt. Jetzt bin ich durcheinander
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
lg
Liebe/r Fadas,
Sofern Ihr Härtefallantrag abgelehnt wurde und Sie also nicht auf der Basis des Härtefallantrags, sondern über Ihre Durchschnittsnote bzw. Ihre Wartezeit zugelassen wurden, müssen Sie zur Immatrikulation keine Unterlagen zum Härtefallantrag einreichen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Note bzw. Wartezeit oder Ihr Härtefallantrag die Basis Ihrer Zulassung darstellt, wenden Sie sich bitte noch einmal über das folgende Formular unter Angabe vollständiger Daten an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Ihr Härtefallantrag abgelehnt wurde und Sie also nicht auf der Basis des Härtefallantrags, sondern über Ihre Durchschnittsnote bzw. Ihre Wartezeit zugelassen wurden, müssen Sie zur Immatrikulation keine Unterlagen zum Härtefallantrag einreichen.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Note bzw. Wartezeit oder Ihr Härtefallantrag die Basis Ihrer Zulassung darstellt, wenden Sie sich bitte noch einmal über das folgende Formular unter Angabe vollständiger Daten an das Team Bewerbung und Zulassung: http://www.uni-hamburg.de/studium
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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