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Ablehnungsbescheid

Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 11:02
von Liv. B
Guten Tag,
Ich habe einen Ablehnungsbescheid im Hauptverfahren für das Wintersemester 2018/19 im Studiengang 'Bachelor of Arts / Medien- und Kommunikationswissenschaft' bekommen. (Bewerbungsnummer: 1247512)

Nun kamen folgende Fragen zum Thema Ablehnungsbescheid auf:

Bin ich trotz dem Ablehnungsbescheid noch am Bewerbungsverfahren beteiligt?

Muss ich mich für das neue Semester neu an diesem Studiengang bewerben?

Gibt es noch weitere Möglichkeiten einen Platz zu erhalten außer das Nachrückverfahren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Re: Ablehnungsbescheid

Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 11:56
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Liv. B,

es gibt zwei Arten von Ablehnungen: Formale Ablehnungen, bei denen Sie nicht im Auswahlverfahren berücksichtigt werden und Kapazitätsablehnungen, bei denen Sie durchaus noch Chancen auf einen Studienplatz im Nachrückverfahren haben.

Welche Art Ablehnung Sie haben, steht in Ihrem Bescheid. Sollten Sie eine Kapazitätsablehnung haben, finden Sie im Bescheid auch Ihren Rangplatz für das Nachrückverfahren - falls es denn eines gibt. Erfahrungsgemäß finden die Nachrückverfahren ab Mitte/Ende September statt. Bis dahin müssen Sie nun einfach abwarten.

Der Studiengang Medien- und Kommunikationswissenschaft wird erst wieder zum Wintersemester 2019/20 angeboten. Es werden keine semesterübergreifenden Listen geführt. Wenn Sie im nächsten Jahr am Auswahlverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich auch wieder bewerben.

Weitere Informationen zu Ihren Möglichkeiten und der Bedeutung des Ablehnungsbescheids finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... cheid.html

Freundliche Grüße
Antje Schulzki