Listenplatz/Rangplatz-Vergabe

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JulianeNagel
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Registriert: Do 16. Aug 2018, 12:13

Bearbeitet Listenplatz/Rangplatz-Vergabe

Beitrag von JulianeNagel »

Liebes Campus-Center,

ich habe einen Ablehnungbescheid (aus Kapazitätsgründer) für das Wintersemester 2018/19 erhalten. Studieren wollte ich Sonderpädagogik auf Lehramt.
Nun sehe ich auf meinem Bescheid beim Lehramt-Studium den Wartezeitlistenplatz 2 und beim gewünschten Unterrichtsfach (Arbeitslehre/Technik) 3.
Laut den Grenzwerten liegt der Rang bei Sonderpädagogik bei 11 und beim Fach auf 1.

Sprich ich wäre ins Sonderpädagogik-Studium reingekommen, jedoch ohne Unterrichtsfach???
Und komme ich dann, wenn beim Nachrückverfahren zwei Menschen nicht ihr Studium in Hamburg antreten, doch noch zu meinem Studienplatz?

Hoffnungsvoll, Juliane
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Listenplatz/Rangplatz-Vergabe

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Juliane,

für die Zulassung in Lehramtsstudiengängen ist es erforderlich, dass Sie in allen Teilbereichen zugelassen werden. Wenn das für das Unterrichtsfach nicht möglich war, wird Ihr Platz in Erziehungswissenschaft nicht "frei gehalten". Sie müssen also auch im Nachrückverfahren wieder in beiden Teilbereichen einen Platz erhalten.

Für das Unterrichtsfach Arbeitslehre/Technik wurde nur eine Person über die Wartezeit zugelassen. Da Sie für alle Teilbereiche zugelassen werden müssen, ist es leider nur schwer möglich vorher zu sagen, ob Sie in einem Nachrückverfahren einen Platz erhalten würden.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
JulianeNagel
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Registriert: Do 16. Aug 2018, 12:13

Re: Listenplatz/Rangplatz-Vergabe

Beitrag von JulianeNagel »

Hallo Antje,
vielen Dank für deine prompte Antwort.
Ich habe bereits zwei Kinder, sodass ich mich nur in Hamburg beworben habe. Mir war nicht bewusst, dass ich mit diese Tatsache einen Antrag auf Härtefall hätte stellen können/müssen.
Ist da nachträglich noch was zu machen?
Grüße, Juliane
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Listenplatz/Rangplatz-Vergabe

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Juliane,

nein, leider ist es nachträglich nicht mehr möglich, einen Härtefallantrag zu stellen. Damit man in der Härtefallquote berücksichtigt wird, ist es erforderlich, dass sowohl der Online-Antrag elektronisch bis 15.07. gestellt als auch die geforderten Papierunterlagen bis dahin eingereicht sind.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
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