Guten Tag,
während des Ausfüllen meines Immatrikulationsantrages sind bei mir folgende Fragen entstanden:
1. Ich habe bei der Ausgabe meines Abitur-Zeugnisses damals einige (in meinen Augen) beglaubigte Kopien erhalten. Es handelt sich um einen vierseitigen, zusammenhängenden Papierbogen und auf der ersten Seite ist sowohl der Schulstempel, als auch ein Stempel mit der Aufschrift "Kopie/Abschrift stimmt mit Original überein.". Außerdem ist auf dem Stempel noch das Datum und die Unterschrift von der Schulleitung.
Ist dies als Beglaubigung ausreichend, obwohl die Stempel nur auf der ersten Seite sind?
2. Gibt es für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit eine Art Vordruck oder reicht es, wenn meine Ärztin einfach selbst eine kurze Bestätigung verfasst?
3. Muss der Nachweis über das Bestehen der Sporteignungsprüfung auch beglaubigt werden, wenn ich den Test an der Uni Hamburg absolviert habe? Dort hat man nämlich nur die online geschriebene Bestätigung bekommen und somit kein wirkliches Original mit Unterschriften.
4. Die "Erste-Hilfe-Grundausbildung" (9 Unterrichtseinheiten) vom ASB ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ausreichend, richtig?
Ich bedanke mich im voraus schon einmal für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
5. Außerdem ist mir gerade aufgefallen, dass auf meinem Rettungsschwimmabzeichen damals einige minimale Fehler gemacht worden sind beim ausdrucken, die damals einfach mit Kugelschreiber ausgebessert wurden.
So ist stand in meinem Namen ein e statt einem a, in meinem Geburtsdatum 1999 statt 1998 und auch bei meiner Postleitzahl war eine Ziffer falsch.
Kann dies zu Problemen führen?
Dann würde ich, bevor ich mir das Abzeichen für teures Geld beglaubigen lasse, lieber nochmal bei der DLRG nachfragen, ob sie mir einen neuen Ausweis ausstellen.
Oder sind so kleine Formfehler hier zu vernachlässigen?
So ist stand in meinem Namen ein e statt einem a, in meinem Geburtsdatum 1999 statt 1998 und auch bei meiner Postleitzahl war eine Ziffer falsch.
Kann dies zu Problemen führen?
Dann würde ich, bevor ich mir das Abzeichen für teures Geld beglaubigen lasse, lieber nochmal bei der DLRG nachfragen, ob sie mir einen neuen Ausweis ausstellen.
Oder sind so kleine Formfehler hier zu vernachlässigen?
Hallo Hamburg2017,
hier die Antworten zu Ihren Fragen:
1. Nach der Beschreibung sollte das Dokument reichen. Ohne die Unterlagen gesehen zu haben, ist es aber immer schwierig das zu beurteilen. Sie können die Unterlagen erst einmal so einreichen und damit auf alle Fälle die Annahmefrist wahren. Sollten die Beglaubigungen nicht ausreichen, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein weiteres Dokument einzureichen.
Dass die Stempel nur auf der ersten Seite sind, ist nicht so schlimm, da es sich um ein einzelnes A3-Blatt handelt und nicht um einzelne Blätter, die fest verbunden sein müssten.
2. Für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit gibt es keinen Vordruck. Ein formloses Schreiben/Attest Ihres Arztes ist ausreichend.
3. Da Sie den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung nur elektronisch erhalten haben, ist ein Ausdruck davon einem Original gleichzusetzen.
4. Ja, die "Erste-Hilfe-Grundausbildung" (9 Unterrichtseinheiten) vom ASB ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ausreichend.
5. Es kann tatsächlich zu Problemen kommen - bereits bei der Beglaubigung. Da Sie das DRSA nicht innerhalb der Annahmefrist einreichen müssen, wäre eine fehlerfreie Neuausstellung vom DLRG der sicherere Weg.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
hier die Antworten zu Ihren Fragen:
1. Nach der Beschreibung sollte das Dokument reichen. Ohne die Unterlagen gesehen zu haben, ist es aber immer schwierig das zu beurteilen. Sie können die Unterlagen erst einmal so einreichen und damit auf alle Fälle die Annahmefrist wahren. Sollten die Beglaubigungen nicht ausreichen, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein weiteres Dokument einzureichen.
Dass die Stempel nur auf der ersten Seite sind, ist nicht so schlimm, da es sich um ein einzelnes A3-Blatt handelt und nicht um einzelne Blätter, die fest verbunden sein müssten.
2. Für die ärztliche Bescheinigung der Sporttauglichkeit gibt es keinen Vordruck. Ein formloses Schreiben/Attest Ihres Arztes ist ausreichend.
3. Da Sie den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung nur elektronisch erhalten haben, ist ein Ausdruck davon einem Original gleichzusetzen.
4. Ja, die "Erste-Hilfe-Grundausbildung" (9 Unterrichtseinheiten) vom ASB ist als Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit ausreichend.
5. Es kann tatsächlich zu Problemen kommen - bereits bei der Beglaubigung. Da Sie das DRSA nicht innerhalb der Annahmefrist einreichen müssen, wäre eine fehlerfreie Neuausstellung vom DLRG der sicherere Weg.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Okay, vielen Dank für die schnellen Antworten.
"Da Sie den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung nur elektronisch erhalten haben, ist ein Ausdruck davon einem Original gleichzusetzen."
Hierzu: Eine Beglaubigung von diesem Original ist dann trotzdem notwendig, oder sehe ich das falsch?
"Da Sie den Nachweis der bestandenen Sporteignungsprüfung nur elektronisch erhalten haben, ist ein Ausdruck davon einem Original gleichzusetzen."
Hierzu: Eine Beglaubigung von diesem Original ist dann trotzdem notwendig, oder sehe ich das falsch?
Hallo Hamburg2017,
Sie können eine amtliche Beglaubigung oder das Original einreichen.
Ohne Unterschrift auf dem Schreiben werden Sie keine amtliche Beglaubigung erhalten.
Also bleibt Ihnen nur den Ausdruck einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Sie können eine amtliche Beglaubigung oder das Original einreichen.
Ohne Unterschrift auf dem Schreiben werden Sie keine amtliche Beglaubigung erhalten.
Also bleibt Ihnen nur den Ausdruck einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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