Bearbeitet Auslandssemester/Rückmeldung
Hi Leute,
Ich studiere die nächsten beiden Semester in Rom und habe bereits einen Antrag auf ein Auslandsstudium bei Stine gestellt. Muss ich mich trotzdem regulär zum Semester in Hamburg anmelden oder Beurlaubung beantragen?
Re: Auslandssemester/Rückmeldung
Hallo Frau Hoffmann,

bei der Meldung über STiNE handelt es sich noch nicht um einen Antrag.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich während des Auslandsaufenthaltes regulär zurückmelden wollen (Fachsemester laufen weiter) oder ob Sie ein Urlaubssemester beantragen wollen (Fachsemester pausieren).

Wenn Sie sich für mehr als ein Semester auf einmal beurlauben lassen, ist für das 2. Semester kein Verwaltungskostenbeitrag im Semesterbeitrag zu zahlen. Die Summe reduziert sich also um 50 Euro.
Welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Urlaubssemesters einreichen müssen, finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung

Zudem können Sie beim Studierendenwerk eine Erstattung des Anteils für das Semesterticket beantragen, wenn Sie nicht mehr in Hamburg wohnen. Sie finden das entsprechende Antragsformular mit weiteren Informationen unter http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... 017_01.pdf
Die Kontaktdaten finden Sie unter http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... sterticket, letzter Punkt.

Wenn Sie sich weder regulär noch als Urlaubssemester zurückmelden, werden Sie wegen fehlender Zahlung exmatrikuliert.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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