Liebe Pamina,
für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich. Auch am Nachrückverfahren nehmen nur diejenigen teil, die sich form- und fristgerecht beworben haben.
Sollten durch Haupt- und Nachrückverfahren nicht alle Studienplätze vergeben werden können, werden die übrigen Plätze im Restplatzverfahren angeboten. Sie finden als Anhaltspunkt zum Zeitpunkt und Ablauf zum Restplatzverfahren die Informationen aus dem letzten Jahr unter
https://www.uni-hamburg.de/restplaetze
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling