Einzureichende Unterlagen bei der Immatrikulation Master Lehramt
Verfasst: Di 21. Aug 2018, 11:16
Liebes Forum-Team,
ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Bachelor-Studiengangs Lehramt für Gymnasien an der Universität Hamburg und habe mich zum Wintersemester 18/19 auf den M.Ed. Lehramt für Gymnasien beworben. Nun habe ich zwei Fragen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation eingereicht werden müssen. Ich beziehe mich hierbei auf die Checkliste zu Einschreibung in die Lehramts-Master, die Sie unter folgender Internet-Adresse eingestellt haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf
Auf der Checkliste heißt es, dass Bewerber, die ihren Lehramts-Bachelor bereits an der Universität Hamburg absolviert haben und denen zum Zeitpunkt der Immatrikulation das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, folgende Unterlagen einreichen sollen:
• Ausdruck des Leistungskontos aus Stine
• Nachweis darüber, dass die Bachelorarbeit bis 15.07. angemeldet worden ist durch
a) ENTWEDER die Bestätigung zur Anmeldung zum Abschlussmodul (Ausdruck der Stine-Systemnachricht)
b) ODER Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen".
Hierzu meine zwei Fragen:
1.) Was genau ist mit dem oben unter Punkt b) genannten Dokument ("Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen") gemeint? Wenn ich in meinem Stine-Account in dem oberen horizontalen Menü den Punkt "Studium" anklicke und dann am linken Rand im vertikalen Menü den Unterpunkt "Leistungskonto" auswähle, kann ich lediglich mein Leistungskonto mit den bereits bestandenen Modulen sehen. Angemeldete Prüfungen werden hier bei mir nicht angezeigt. Daher meine Frage, was für das Dokument b) genau ausgedruckt werden soll? Wenn ich im linken vertikalen Menü auf "Meine Prüfungen" klicke, kann ich das entsprechende Semester auswählen, in dem ich am Abschlussmodul teilgenommen habe, und erhalte dann eine Prüfungs-Übersicht, in der auch das Abschlussmodul aufgelistet ist. Ist mit dem oben unter b) genannten Dokument vielleicht gemeint, dass ich diese Übersicht, die unter dem Menü-Punkt "Meine Prüfungen" erscheint, ausdrucken und an den Ausdruck meines Leistungskontos anheften soll?
2.) Bei mir liegt grundsätzlich folgender Sonderfall vor: Mein Abschlussmodul wurde mir aus einem früheren Bachelor-Studium anerkannt und vom ZPLA direkt in mein Leistungskonto eingetragen. Das oben unter Punkt a) genannte Dokument ("Bestätigung zur Anmeldung zum Abschlussmodul (Ausdruck der Stine-Systemnachricht)") wurde dabei nicht erstellt, sodass mir dieses Dokument nicht zum Ausdrucken vorliegt. Ich könnte deswegen nur das unter Punkt b) genannte Dokument ("Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen") einreichen, weshalb ich mich in meiner obigen 1. Frage nach diesem Dokument erkundige. Meine zweite Frage hierzu lautet jedoch: Ist es in meinem Fall überhaupt nötig, dass ich entweder das Dokument a) oder das Dokument b) zur Immatrikulation einreiche? In meinem Leistungskonto ist mein Abschlussmodul ja bereits als bestanden eingetragen. Genügt es in diesem Fall, wenn ich zur Immatrikulation nur den Leistungskonto-Ausdruck einreiche?
Mit herzlichem Dank und herzlichen Grüßen,
OW
ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Bachelor-Studiengangs Lehramt für Gymnasien an der Universität Hamburg und habe mich zum Wintersemester 18/19 auf den M.Ed. Lehramt für Gymnasien beworben. Nun habe ich zwei Fragen zu den Unterlagen, die zur Immatrikulation eingereicht werden müssen. Ich beziehe mich hierbei auf die Checkliste zu Einschreibung in die Lehramts-Master, die Sie unter folgender Internet-Adresse eingestellt haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf
Auf der Checkliste heißt es, dass Bewerber, die ihren Lehramts-Bachelor bereits an der Universität Hamburg absolviert haben und denen zum Zeitpunkt der Immatrikulation das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, folgende Unterlagen einreichen sollen:
• Ausdruck des Leistungskontos aus Stine
• Nachweis darüber, dass die Bachelorarbeit bis 15.07. angemeldet worden ist durch
a) ENTWEDER die Bestätigung zur Anmeldung zum Abschlussmodul (Ausdruck der Stine-Systemnachricht)
b) ODER Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen".
Hierzu meine zwei Fragen:
1.) Was genau ist mit dem oben unter Punkt b) genannten Dokument ("Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen") gemeint? Wenn ich in meinem Stine-Account in dem oberen horizontalen Menü den Punkt "Studium" anklicke und dann am linken Rand im vertikalen Menü den Unterpunkt "Leistungskonto" auswähle, kann ich lediglich mein Leistungskonto mit den bereits bestandenen Modulen sehen. Angemeldete Prüfungen werden hier bei mir nicht angezeigt. Daher meine Frage, was für das Dokument b) genau ausgedruckt werden soll? Wenn ich im linken vertikalen Menü auf "Meine Prüfungen" klicke, kann ich das entsprechende Semester auswählen, in dem ich am Abschlussmodul teilgenommen habe, und erhalte dann eine Prüfungs-Übersicht, in der auch das Abschlussmodul aufgelistet ist. Ist mit dem oben unter b) genannten Dokument vielleicht gemeint, dass ich diese Übersicht, die unter dem Menü-Punkt "Meine Prüfungen" erscheint, ausdrucken und an den Ausdruck meines Leistungskontos anheften soll?
2.) Bei mir liegt grundsätzlich folgender Sonderfall vor: Mein Abschlussmodul wurde mir aus einem früheren Bachelor-Studium anerkannt und vom ZPLA direkt in mein Leistungskonto eingetragen. Das oben unter Punkt a) genannte Dokument ("Bestätigung zur Anmeldung zum Abschlussmodul (Ausdruck der Stine-Systemnachricht)") wurde dabei nicht erstellt, sodass mir dieses Dokument nicht zum Ausdrucken vorliegt. Ich könnte deswegen nur das unter Punkt b) genannte Dokument ("Ausdruck des Leistungskontos aus Stine mit Prüfungsanmeldungen - Bereich: "Angemeldete Prüfungen") einreichen, weshalb ich mich in meiner obigen 1. Frage nach diesem Dokument erkundige. Meine zweite Frage hierzu lautet jedoch: Ist es in meinem Fall überhaupt nötig, dass ich entweder das Dokument a) oder das Dokument b) zur Immatrikulation einreiche? In meinem Leistungskonto ist mein Abschlussmodul ja bereits als bestanden eingetragen. Genügt es in diesem Fall, wenn ich zur Immatrikulation nur den Leistungskonto-Ausdruck einreiche?
Mit herzlichem Dank und herzlichen Grüßen,
OW